schichte; das ist vom Kollegen von der ÖVP auch gesagt worden – es ging um das Kindswohl. Es ging ausschließlich um das Kindswohl.
Und alle Lesben- und Schwulen-Organisationen in diesem Land – Sie sagen, das wurde noch nie debattiert –, wir debattieren das seit 20 Jahren. Und Sie haben gesagt (Bundesrätin Michalke spricht mit Bundesrätin Mühlwerth.) – Seien Sie so lieb, hören Sie mir zu! Ich habe auch zugehört und keine Miene verzogen. Wir diskutieren das seit 20 Jahren.
Der Menschenrechtsgerichtshof sagt ganz klar, nein, es geht nicht um dieses lesbische Paar, dass die jetzt adoptieren sollen, müssen und prinzipiell dürfen, sondern das Gericht in Graz hat gar nicht geprüft, wo das Kind am besten aufgehoben ist und was dem Kindswohl am meisten dient, und hat nur gesagt: Lesbisches Paar geht prinzipiell nicht!
Der Mann, vielleicht ist er ein toller Vater, vielleicht aber ist er gewalttätig, ich weiß es nicht ... (Bundesrat Schennach: Er hat ja zugestimmt!) – Er hat ja zugestimmt, das kommt dazu; das wollte ich noch sagen. Aber es ist nicht einmal geprüft worden, wo das Kind am besten aufgehoben ist.
Also nehme ich zur Kenntnis: Alle, die heute diesem Gesetz zustimmen, stimmen dafür, dass das Kindswohl im Mittelpunkt steht, und alle, die heute dagegen stimmen, stimmen dagegen, dass das Kindswohl im Mittelpunkt steht. – Und das ist die Freiheitliche Partei! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Glauben Sie mir, Frau Kollegin Michalke, dass das für viele, für Tausende Paare heute ein Freudentag ist, dass die letzte Instanz das heute beschließt. Es gibt Tausende Paare da draußen, lesbische Paare, schwule Paare, wo das Kind (Bundesrat Perhab: 386 eingetragene Partnerschaften!) Wir reden nicht von (Bundesrat Perhab: 386 eingetragene Partnerschaften 2012!) Es sind auch nicht alle heterosexuellen Paare verheiratet. Es sind auch nicht alle homosexuellen Paare in einer eingetragenen Partnerschaft. (Bundesrat Perhab: Das ist ja die Voraussetzung, oder?) – Nein! Sie haben das Urteil auch nicht gelesen. Das Paar, das beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs geklagt hat, war nicht in einer Eingetragenen Partnerschaft, sondern einfach in einer Lebensgemeinschaft. Und darum geht es!
Und nebenbei: Ganz viele Lesben und Schwule gehen keine Eingetragene Partnerschaft ein, weil es noch immer fast 50 Diskriminierungen gegenüber der Ehe gibt. Sie fragen, wieso sie sich dieses nicht gute Rechtsinstitut antun sollten. Es tut mir leid, aber das haben wir der ÖVP zu verdanken. – Aber ich möchte jetzt über etwas anderes reden, dazu komme ich ohnehin noch.
Es gibt also draußen Tausende Paare, die folgende tatsächliche Lebensumstände haben: Es gibt lesbische und schwule Paare, die ein Kind haben – in Österreich ist das nach dem Fortpflanzungsmedizinrecht noch verboten, aber man macht es halt in Bratislava, in Dänemark oder in den Niederlanden, wir leben ja in einem offenen Europa –, und diese Paare wissen nicht, was mit dem Kind passiert, wenn die leibliche Mutter stirbt. Das ist keine Kleinigkeit! Da geht es darum, wohin das Kind kommt, wenn die Mutter stirbt. Das sind tragische Situationen.
Solche Situationen sind auch tatsächlich eingetreten. Ich erinnere mich noch an einige Klagen aus den neunziger und den frühen zweitausender Jahren in Wien, wo dann leider ein Bezirksgericht vom Oberlandesgericht überstimmt worden ist, weil es leider diskriminierende Bestimmungen in Gesetzen gibt. Das sind wirklich ganz konkrete Lebensumstände von Menschen. Es gibt konkrete Lebensumstände – ich kann Sie mit Hunderten Paaren bekannt machen, Sie können sie gerne kennenlernen, ich kenne sie. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Entschuldigung, wenn Sie welche kennen, dann können Sie nicht so reden, wie Sie reden. (Bundesrätin Michalke: Doch!)
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