BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 226

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20.38.31

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Berlakovich – in Vertretung der Frau Ministerin! Menschen machen gesetzliche Bestimmungen, Menschen machen Paragraphen.

Ursprünglich gab es so etwas wie „Bandenbildung“ – so hat das geheißen –, und ir­gendwann, als alles diffiziler wurde, auch im Strafrecht, musste diese Begrifflichkeit ge­ändert werden und die „kriminelle Organisation“ als solche ist in den Mittelpunkt ge­rückt.

Ich habe mir diese Bestimmung des § 278a Strafgesetzbuch heute noch einmal in der alten Fassung im RIS durchgelesen – und als ich ihn mir durchgelesen habe, bin ich ei­gentlich, mit Ausnahme von zwei Begriffen, die durchaus einen Interpretationsspiel­raum übrig lassen; Interpretation ist aber auch Sache der Juristen –, nicht auf die Idee gekommen, dass man so weit assoziieren könnte, dass man dort landet, wo ein Lan­desgericht in der Nähe der Bundeshauptstadt und ein Staatsanwalt gelandet sind.

Da bin ich völlig beim Kollegen Jarolim in der Justizdebatte im Nationalrat, und ich bin froh, dass es mir genauso geht wie dem Kollegen Jarolim, dass wir beide diese Asso­ziation nicht gehabt haben.

Wenn man aber sagt, es gibt einen schmalen Grat einer Restassoziation, völlig un­denkbar ist es nicht, dann müssen wir als Politiker, als Juristen, wenn wir irgendwo ei­ne Bestimmung geschaffen haben, die eine Interpretationsmöglichkeit übrig lässt, die nicht unserem Ziel dient – denn die Gesetze und Bestimmungen machen wir ja, um ein rechtspolitisches Ziel zu verfolgen –, auch korrigierend eingreifen.

Es ist natürlich in diesem Fall schon etwas passiert, aber ich glaube, es ist rechtzeitig erkannt worden, und es war richtig von der Bundesministerin, dass sie das evaluiert hat und dass wir diesen Paragraphen jetzt so definieren, dass klar ist, was gemeint ist, nämlich dass klar ist, dass internationale Verbrecherorganisationen, die Einfluss neh­men, die Geld sammeln und das wissentlich tun, gemeint sind, und nicht andere.

Zur Beruhigung aller, die gemeint haben, dass die Änderung beziehungsweise Nach­justierung dieses Paragraphen nicht angezeigt wäre, kann ich sagen: Hausfriedens­bruch, Sachbeschädigung, gefährliche Drohung oder Nötigung waren Strafdelikte, sind es noch immer und werden es auch bleiben. – Es ist also nichts passiert. Gut, dass das korrigiert worden ist. Daher stimmt die ÖVP heute diesem Antrag zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Novak zu Wort. – Bitte.

 


20.41.24

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mag. Fürlinger hat es ja schon ausführlich erklärt: Der § 278a ist in der Bevölkerung inzwischen als „Mafia-Paragraph“ ein Begriff. Bekanntlich erlangte dieser Paragraph nicht deshalb eine solche Bekanntheit, weil die Bevölkerung so interessiert an diesem Gesetzestext ist, sondern – Sie haben das ein bisschen umschrieben, ich nenne es nun beim Namen – weil die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt glaubte, diesen Paragraphen gegen Tierschützer einsetzen zu müs­sen.

Mehr als ein Jahr – wir haben das im Fernsehen mitverfolgen können – haben sich 13 Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor Gericht verant­worten müssen. Ich glaube, zwei oder drei sind weiterhin angeklagt. Mit diesem Vorge­hen erntete die Justiz damals massive Kritik, denn der Paragraph war – so wie Sie das


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