Und die Spirale der Gewalt begann immer wieder von vorne. Er bereute, schwörte Besserung, schwörte Liebe. Ich glaubte, gab nach, zweifelte an mir selbst, und es fing immer wieder von vorne an. Die Abstände wurden allerdings immer kürzer und die Gewalt immer brutaler.
Ich spreche jetzt nicht nur von blauen Flecken. Ich spreche jetzt auch nicht von Prellungen. Ich spreche auch nicht von Knochenbrüchen, die ich erlitten habe, sondern ich spreche jetzt vom Verlust meiner Selbstachtung. Ich habe mich selbst aufgegeben. Ich hatte Angst. Ich spreche von Schlafstörungen, von Essstörungen, von Depressionen. Und ich spreche auch davon, dass ich mich völlig zurückgezogen habe und dann vollständig isoliert war. Ich war traumatisiert. Ich verdrängte, ich schwieg, ich zerbrach. Ich versuchte zu überleben, über Monate, Jahre. Ich vertuschte und spielte eine heile Welt vor. – Zitatende.
Diese Frau hat es trotzdem geschafft aus diesem – unter Anführungszeichen – „Teufelskreis“ herauszukommen. Diese Frau hat es geschafft, aus diesem menschenunwürdigen Leben herauszukommen. Jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr, sehr viele Frauen, die es nicht schaffen, und die Dunkelziffer ist enorm groß.
Gewalt ist auf keinen Fall eine Privatsache von Frauen und auch kein Kavaliersdelikt. Gewalt kann durch absolut keine kulturelle Tradition und durch keinen sonstigen Grund gerechtfertigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Konvention, die wir heute beschließen, ist ein wichtiger Schritt gegen die Menschenrechtsverletzung Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und für deren Bekämpfung. Diese Menschenrechtsverletzung ist Nummer eins in Europa und auch weltweit.
Wir werden selbstverständlich zustimmen.
(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)
20.55
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Erwachsenenschutz-Gesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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