BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 229

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3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Zif­fer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu er­füllen, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsord­nung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsan­waltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsge­setz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetscher­gesetz geändert werden – das sogenannte Berufsrechts-Änderungsgesetz.

Das ist interessant, die sind alle nicht gegendert!

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


20.49.11

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kole­gice in kolegi! Ich möchte heute zu einem Thema sprechen, das leider im 21. Jahrhun­dert alltäglich ist, das leider im 21. Jahrhundert noch immer ein Tabuthema ist, das lei­der alle gesellschaftlichen und sozialen Schichten treffen kann und in jedem Alter vor­kommen kann. Bei diesem Thema geht es um die Verletzung von Menschenrechten, und es wird dabei der österreichischen Rechtsordnung widersprochen. Ich spreche zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt ge­gen Frauen und häuslicher Gewalt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir dafür sorgen, dass dieses Thema kein Tabuthema mehr ist. Es ist, glaube ich, an der Zeit, dass wir uns dessen bewusst werden, dass Wegschauen nicht die Lösung ist, dass wir uns ver­pflichtet sehen, hinzuschauen und der Gewalt, die durch keinen Grund zu rechtfertigen ist, entgegenzuwirken.

Ich möchte etwas vorlesen, das mir eine Frau, die Opfer von Gewalt war, zusammen­geschrieben hat.

Ich zitiere:

Ich war Opfer der häuslichen Gewalt. Ich war auch Opfer der sexuellen Gewalt am Ar­beitsplatz. 15 Jahre lang habe ich es ausgehalten, einen Tyrannen als Mann zu Hause zu haben. Zehn Jahre habe ich sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz erduldet. Ich hatte Angst, meinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Das Geld, welches ich verdient habe, hatten wir bitter nötig. Ich hatte neben meinem Mann, der Alkoholiker ist, zwei liebe, wertvolle Kinder, vor denen ich alle Gewalttaten verdrängt habe, um ihnen eine heile Welt vorzuspielen.

Mein Mann kontrollierte meine Telefonate. Er bestimmte, wann ich ausgehen durfte, er bestimmte, mit wem ich ausgehen durfte, er schloss mich ein, er schlug mich, trat mich mit den Füßen, riss mich an den Haaren, schlug mich und zwang mich danach zur Se­xualität.

 


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