BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 238

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für all diejenigen, die vielleicht noch jemanden schön grüßen lassen wollen, ergänzen, dass wir momentan nicht live auf Sendung sind. (Heiterkeit und Beifall.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.21.23

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich finde, vom Rednerpult der Oma Grüße auszurichten, da können wir bei der „Wetten, dass?“-Sendung auch schön langsam landen. Also ein bisschen mehr Achtung vor dem Parlamentarismus wäre, glaube ich, schon ange­bracht.

Dieses Gesetz – das ist übrigens an die FPÖ gerichtet – wurde im EU-Ausschuss wirk­lich sehr ausführlich und von verschiedensten Seiten her behandelt. Hätte man Ihnen das ein wenig erzählt, dann hätten Sie heute nicht so einen Nonsens erzählt.

Es geht dabei darum, dass so etwas nicht passiert, was erst unlängst passiert ist. Nämlich: Ein aserischer Soldat erschießt in Ungarn einen armenischen Soldaten. Bei­de waren Offiziere. Das ungarische Gericht verurteilt den aserischen Offizier, findet aber, dass der Strafvollzug in Aserbaidschan besser ist. Normalerweise vollzieht man gegenseitig die Gesetze und die Urteile. Der wegen Totschlags verurteile aserische Of­fizier wurde in Aserbaidschan als Freiheitsheld entlassen.

Genau das soll nicht passieren!

Dieses Gesetz garantiert zum Beispiel die Überwachung von angeordneten Bewäh­rungsmaßnahmen und Sanktionen, auch von alternativen Sanktionen zwischen dem Land, das verurteilt, und dem Heimatland des Verurteilten. Es mag ja viel sinnvoller sein – und unser Strafvollzug ist ja keine Rache und keine Sühne, sondern soll zur In­tegration in die Gesellschaft befähigen –, dass zum Beispiel ein dänischer Straftäter in Wien in einen Strafvollzug nach Dänemark kommt oder dass ein österreichischer Straf­täter in Paris, der vielleicht des Französischen nicht mächtig ist, seine Strafe in Öster­reich absitzt. Aber dazu bedarf es eines Regelwerkes, und genau dieses Regelwerk wird hier aufgestellt, nämlich dass Weisungen, medizinische Behandlungen, die ange­ordnet wurden, oder Bewährungshilfe zum Beispiel tatsächlich auch vom jeweiligen Heimatstaat des Verurteilten, des Häftlings – es sind ja in erster Linie Männer, in die­sem Fall braucht man es nicht einmal zu gendern – befolgt werden.

Es geht aber auch darum, dass es Verständigungspflichten gibt. Wir leben in einem Binnenland Europa, und da gilt es, dass sich die nationalen Strafverfolgungsbehörden gegenseitig Verpflichtungen geben. Aber es geht – und das ist ganz wichtig – in einem Europa der Vielsprachlichkeit und vieler kultureller Äußerungsformen auch um Rechte der Betroffenen, und das wird hier auch geregelt, nämlich dass es in einer verständli­chen Sprache zu erfolgen hat, dass in den Staaten die justizielle Zusammenarbeit in der Muttersprache zu erfolgen hat. Da muss doch Ihnen von der FPÖ geradezu ein Lä­cheln auf die Lippen kommen.

Aber es geht weiters auch noch darum, dass es zu einer Vollstreckung des europäi­schen Haftbefehls kommt. Wir haben zum Beispiel einen europäischen Exekutionsbe­fehl. Es muss ja eine Möglichkeit geben, eine Exekution durchzusetzen. Es muss auch möglich sein, innerhalb der Union einen Haftbefehl durchzusetzen.

Und es geht auch um eine Gleichstellung – und das ist schon etwas, was in einem Bin­nenstaat Europa notwendig ist – der aufenthaltsverfestigten Unionsbürger und der ös­terreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Das alles ist hier enthalten, und das Ganze ist eine Form der Vertiefung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Aber gleichzeitig geht es auch – und da kommen wir zu der Diskussion, die der Herr Schreuder eröffnet hat – um den Blickwinkel: Wo ist eine


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