BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 237

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Tagessatz – andere Länder haben das –, und dass der Heimatstaat nur bei ganz schwer wiegenden Gründen ablehnen kann. Nichts davon ist im Gesetz drinnen, aber ich kann mir vorstellen, es wird beschlossen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.17.42

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Kollege Schmittner! Jetzt stelle ich einmal etwas klar: Wir werden nicht auf „Ö3“, sondern auf ORF III gesendet. Ö3 ist ein Popsender! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Dr. Schmittner: Das war ein Freud’scher Versprecher, weil ich über Fußball gesprochen habe!)

Herr Kollege Schmittner, es war schon ein bissel poppig, vielleicht kommt es dann ein­mal auf YouTube, das könnte möglich sein.

Herr Kollege, wenn man den Motivenbericht hier anspricht, dann sage ich Ihnen, dieser wäre auf parlament.gv.at abrufbar. Da braucht es nur einen einfachen Einstieg, und dann kann man das alles abrufen. (Bundesrat Dr. Schmittner: Kriege ich jetzt Nachhil­feunterricht von Ihnen?)

Es ist natürlich bei euch so: Wenn es um irgendeine EU-Richtlinie oder EU-Verordnung oder irgendetwas aus dem EU-Bereich geht, startet ihr gleich die freiheitliche EU-Richt­linien-Ablenkungseffektmaschine. Egal, was uns die EU präsentiert, ob das gut ist, minder gut oder schlecht, ihr lehnt das einfach ab und sucht verzweifelt das Haar in der Suppe, um die Ablehnung irgendwie zu argumentieren.

Heute wird die Ablehnung an den Kosten aufgehängt. – Ja, wie könnten wir denn, wenn bei uns jemand in Untersuchungshaft ist, von seinem Heimatstaat einen Kosten­ersatz erlangen? Wenn er bei uns etwas angestellt hat und er in U-Haft ist, sollen wir von seinem Heimatstaat einen Kostenersatz verlangen? Das wird es wahrscheinlich nicht spielen, Herr Kollege! Das ist ein Nonsens! Das wird es einfach nicht spielen! Wenn der bei uns eine Straftat begangen hat und bei uns inhaftiert ist, dann wird der österreichische Staat auch für die Kosten der U-Haft aufkommen müssen.

Das ist bei unseren Leuten, die im EU-Ausland sind, auch so. Da gibt es dann auch keine Kostenersätze. Das wäre an und für sich etwas, was genau dagegen ist, denn es geht auch um die gegenseitige Anerkennung von Urteilen, Bewährungsentscheidun­gen, Überwachung von Bewährungsmaßnahmen. Es geht um die unionsweite Überwa­chung von gelinderen Mitteln als Alternative zur U-Haft durch den Heimatstaat des Be­troffenen. Wir steigern damit auch die operative Tätigkeit von Eurojust und harmoni­sieren die Kompetenzen in den Verfahrensordnungen der Mitgliedstaaten.

Also noch einmal: Bewährungsentscheidungen und Alternativen zur Untersuchungshaft werden dann in den jeweiligen Aufenthaltsländern anerkannt. Das bringt eine Vereinfa­chung im System. Das heißt, diese Richtlinie wird unsere Gefängnisse nicht zusätzlich füllen, sondern genau der umgekehrte Effekt wird dann eintreten. – So schaut es aus, Herr Kollege! Dann werden wird das auch nicht an den Kosten aufhängen müssen.

Außerdem zu Ihrer Fußballexpertise abschließend noch ein Satz: Beim Fußball geht es nicht ewig, sondern in Cupbewerben gibt es dann nach 90 Minuten eine Verlängerung, nach dieser Verlängerung ein Elfmeterschießen. Also gibt es dann auch einen Ab­schluss dieses Fußballspieles. – Ich danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nachdem der Herr Kollege Mayer bereits klarge­stellt hat, dass wir auf ORF III und nicht auf Ö3 übertragen werden, möchte ich auch


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