BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 236

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Ich glaube nämlich, wir sind den Bürgern unseres Bundeslandes verpflichtet, und nur diesen sind wir verpflichtet, keinem Parteisekretariat, und zwar dahingehend, dass wir dann, wenn ein Einspruch gegen ein schlechtes Husch-Pfusch-Gesetz erforderlich ist, diesen auch machen. Ich glaube, der Antrag der Grünen heute mit dieser Berufsgruppe wäre sicher begründet gewesen, denn da muss irgendetwas faul sein, wenn so viel Wi­derstand da ist. – Das ist meine persönliche Meinung.

Sie wären auch in die Annalen des Bundesrates eingegangen: die erste Plenarsitzung und der erste Einspruch. (Bundesrat Todt: Einsprüche hat es schon mehrere gege­ben!) Die letzten Jahre, habe ich gehört, ist nie einer gemacht worden!

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Kollege, ich würde Sie bitten, dann zur Ta­gesordnung zu sprechen.

 


Bundesrat Dr. Dietmar Schmittner (fortsetzend): Nun zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU. Die FPÖ-Fraktion ist dagegen und, ich glaube, auch mit gutem Grund.

Ich habe mir den Ausschussbericht und auch den Gesetzestext, glaube ich, ganz ge­nau angeschaut. Im Ausschussbericht steht überhaupt nichts drinnen, was eigentlich die Kernprobleme sind, nämlich die Kosten, die für den österreichischen Steuerzahler nach dem Motto „Melkkuh der EU“ herauskommen.

Was ist Faktum? – Im § 42 dieses Gesetzes steht, dass kriminelle EU-Bürger, die bei uns im Inland wohnen, einen Wohnsitz haben, selbst bei ausländischer Verurteilung, wenn die Vollstreckungsbehörde des Heimatstaates nicht zustimmt – nicht einmal eine Begründung müssen sie abgeben! –, die Haft in Österreich zu verbüßen haben. Ich kenne den Motivenbericht nicht, aber wahrscheinlich ist der Grund der, dass bei uns in den Gefängnissen die Vollpension EU-weit am besten ist. Kann ich mir nur vorstellen, sonst weiß ich keinen Grund.

Ich weiß aber auch nicht, wie die Sozialisten einem kleinen Arbeiter oder einem Ange­stellten oder einem kleinen Pensionisten das schmackhaft machen können, dass er für die Kosten des „Hafturlaubes“ – unter Anführungszeichen – aufkommen muss.

Es ist nämlich im Gesetz – ich habe selber schon Gesetze gebastelt in Salzburg, ein Raumordnungsgesetz und so weiter; ich glaube, vom Justizministerium sitzt eh der oberste Chef hier – keine Begründung für das Ablehnungsrecht enthalten. Normaler­weise, wenn ich eine Ablehnung mache, muss im Klammerausdruck taxativ die Be­gründung angegeben sein. Das ist nicht der Fall! Es gibt auch keine Kostenersatzre­gelung. Das heißt, Österreich bekommt vom Heimatstaat nichts, es zahlt wieder einmal der österreichische Steuerzahler. Daher kann und wird die FPÖ diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin noch nicht fertig! (Heiterkeit. – Bundesrat Kneifel: Das war nur ein Zwischen­applaus!) Na ja, kommen wir ein wenig in Fahrt!

Ich habe meiner Fraktion aber empfohlen, dass wir keinen offiziellen Antrag auf einen Einspruch stellen, denn das ist ja wie im Fußball: Wenn ich in 90 Minuten kein Tor schieße, dann kann ich stundenlang spielen, und ich glaube, ich könnte stundenlang hier reden – und Sie stimmen trotzdem für das Gesetz. Es ist so.

Abschließend: Die FPÖ wird dem Antrag aus gutem Grund nicht zustimmen, weil wir dem Bürger, dem kleinen Arbeiter, dem kleinen Angestellten, dem kleinen Pensionisten gegenüber verantwortlich sind, dass die auch noch dafür die Kosten tragen müssen. Ich glaube, das ist verständlich.

Das Gesetz gehört meines Erachtens insofern repariert, als man eine Kostenersatz­pflicht für den Heimatstaat einführt, sodass dieser anteilig zahlen muss, pro Tag einen


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