BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 239

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Strafvollzugsmaßnahme am besten? Ist sie für den Dänen in Dänemark oder in einem österreichischen Gefängnis die beste im Sinne einer Resozialisierung und einer Wie­dereingliederung in die Gesellschaft?

Unsere Fraktion stimmt diesem Gesetzesbeschluss sehr, sehr gerne zu. – Danke. (Bei­fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.26


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.26.4561. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (2447 d.B. und 2470 d.B. sowie 9118/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 61. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


21.26.57

Berichterstatter Stefan Schennach: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Jus­tizausschusses betreffend ein Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht. Es geht da um das sogenannte EU-Patent.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, deshalb kann ich sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.27.35

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen stimmen dem vor­liegenden Antrag nicht zu. Ich fasse mich ganz kurz, warum.

Ein einheitliches Patent für fast alle EU-Staaten ab 2014 und die Einrichtung von einem gesonderten Patentgerichtshof erleichtern sicher die Patentanmeldung, es gibt sicher sehr viele Synergieeffekte, die sich daraus ergeben, und es kommen sicher sehr viele wirtschaftliche Vorteile dadurch zustande. Das ist alles sehr positiv und sehr zu begrü­ßen, aber wir haben einige schwerwiegende Kritiken an der Umsetzung und auch an der Organisation der zu schaffenden Institute.

Vor allem kritisieren wir die Schaffung eines Patentgerichts, das keiner juristischen Kontrolle durch den EuGH unterliegt. Das Europäische Patentamt bekommt in diesem Übereinkommen zusätzliche Kompetenzen, obwohl das Europäische Patentamt eben keine EU-Institution ist und somit auch eine demokratische Kontrolle sehr schwierig ist.

 


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