BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

fasst. Das eine ist die generelle Möglichkeit zur Zusammenlegung von Universitäten. Diese Möglichkeit hätte natürlich ein Minister oder jeder, der in die Gesetzgebung mit Antrag einwirken kann, immer – und das ist hier auch noch einmal festgeschrieben, dass das so ist –, aber das Neue ist, dass wir jetzt den Universitäten selber die Mög­lichkeit einräumen, eine solche Initiative zu starten und von sich aus eine solche Ver­einigung zu betreiben. Das ist wesentlich, weil es erstens die Autonomie der Univer­sitäten erhöht und weil es zweitens Fusionen erst erfolgreich macht, wenn sie von den Betroffenen getragen werden.

Es ist richtig, es gibt hier einen Anlassfall. Das ist Innsbruck, wo ich immer, schon als Rektor und schon vorher, die klare Meinung vertreten habe und bis heute vertrete und dafür gute Argumente habe, dass es günstiger wäre, wenn dort die beiden getrennten Universitäten wieder zusammengingen. Es ist aber eben auch – das ist schon erwähnt worden – ein internationaler Trend, und es ist vor allem Teil des Regierungspro­gramms, wo drinnen steht, dass man Kooperationen und Synergien bis hin zur Zusam­menlegung von Universitäten fördern beziehungsweise ermöglichen soll. Wir arbeiten also einen Punkt des Regierungsprogramms ab, wenn wir das dem Hohen Haus zum Beschluss vorlegen.

Wenn nun aber eine medizinische Universität sich mit einer anderen vereinigt, dann wird daraus klarerweise eine medizinische Fakultät, und deswegen muss man in die­sem Gesetz auch vorsehen, wie man mit medizinischen Fakultäten umgeht. Das muss man neu tun, weil das derzeitige Gesetz das nicht vorsieht. Und medizinische Fakul­täten haben gewisse Eigengesetzlichkeiten, die man einfach bedenken muss.

Dass das natürlich auch die Basis schafft für eine eventuelle medizinische Fakultät in Linz, ist richtig. Es ist auch richtig, dass es darüber eine intensive Diskussion gegeben hat, wo ich nie ein Skeptiker war, sondern immer nur derjenige war, der letztlich diesen Schritt mitverantworten muss, weil das ein wichtiger Schritt im österreichischen Hoch­schulsystem ist, und deswegen seine Voraussetzungen, seine Finanzierbarkeit, seine Sinnhaftigkeit genau prüfen muss.

Genau deswegen hat ja auch die Hochschulkonferenz zugestimmt, eben mit den Be­dingungen, die hier einfach der Fall sein müssen. Das heißt, erstens, der gesamte ter­tiäre Sektor soll dadurch gestärkt werden und, zweitens, wenn man die Ärzteversor­gung mit solch einer Maßnahme sichern oder verbessern will – wir haben eine sehr gute Ärzteversorgung, das sei hier auch gesagt –, dann muss es Begleitmaßnahmen geben, im Bereich der postpromotionellen Ausbildung und im Bereich der generellen Arbeitsplatzsituation von Ärzten. Auch das ist ein Teil der Bedingungen, die formuliert sind, und ich werde darauf achten, dass sie in allen Schritten, die hier gesetzt werden, beachtet werden.

Insgesamt glaube ich, dass man sowohl einer Fusion von Universitäten als auch einer medizinischen Fakultät in Linz, wenn sie denn kommt, viele, viele positive Aspekte ab­gewinnen kann. Natürlich verstehe ich die Salzburger sehr gut, die auf ältere Rechte pochen und die natürlich mit der Privatuniversität, die auch teilweise vom Land finan­ziert wird, da sozusagen in Vorleistung gegangen sind. Allerdings: Es gibt nun einmal auch das Verbot der Finanzierung von Privatuniversitäten durch die öffentliche Hand, sonst wären es ja keine Privatuniversitäten. Das ist auch ein Status quo, den man be­denken muss. Gleichwohl stehe ich nicht an, in Salzburg entsprechende Lösungen zu suchen; ich bin da offen für die Diskussion.

Insgesamt, glaube ich, ist es ein gutes Gesetz, und ich bedanke mich dafür, sollte es heute die Zustimmung des Hohen Hauses finden.

Ich darf gleichsam in einer Appendix noch erwähnen, dass auch ein zweiter Punkt zum Beschluss vorliegt, nämlich ein Bildungsabkommen mit Brasilien. Es hat sich dazu nie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite