mand geäußert. Ich sage dazu nur, ich war vor ein paar Wochen dort, und ich habe festgestellt, dass Brasilien ein hohes Interesse hat, seine Studierenden ins Ausland zu schicken, auch nach Österreich. Wir wissen alle, Brasilien ist ein stark aufstrebendes Land, und es ist sehr, sehr gut, wenn Studierende aus diesem Land auch in Österreich ausgebildet werden. Das wird unseren Wirtschaftsbeziehungen, aber auch unseren sonstigen guten Beziehungen zu Brasilien sehr, sehr förderlich sein. Auch hier bitte ich um eine Zustimmung, freue mich darüber und bedanke mich dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
22.04
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (2304 d.B. und 2453 d.B. sowie 9120/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 63. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend das bereits zitierte Rahmenabkommen, einen gesetzesändernden und gesetzesergänzenden – (in Richtung der auf der Regierungsbank Platz nehmenden Bundesministerin Heinisch-Hosek:) grüß Gott, Frau Minister! – Staatsvertrag, der auch die Länderinteressen betrifft. Und weil er diese betrifft, habe ich einen zweigliedrigen Antrag vorzubringen:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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