BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 249

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. – Ich zögere, weil nicht jeder deutlich die Hand erhoben hat. Aber ich stelle Einhelligkeit fest. – Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Jetzt sehe ich die Einstimmigkeit deutlicher. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

22.07.2564. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaft­liche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (2340/A und 2574 d.B. sowie 9085/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun kommen wir zum 64. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


22.07.47

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bericht des Ausschuss für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Bundesmi­nisterin Heinisch-Hosek begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


22.08.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Danke, dass Sie zu so später Stunde noch hier sind. Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Anpassungsgesetz, Bezug nehmend auf das Gesetz, das wir heute doch einigermaßen emotional diskutiert haben, nämlich das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz. Hier geht es darum, die ent­sprechenden Zusätze, die im ASVG schon vorgenommen worden sind, auch in das


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