tätig waren, nämlich Peter Kostelka und Terezija Stoisits, von deren Tätigkeit dieser Bericht ebenfalls handelt.
Präventive Kontrolle, die 2012 durch die Bildung des Menschenrechtsbeirates und seiner Kommissionen erfolgt ist, bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung geschützt werden, die Gefahr laufen, einer Misshandlung, einer unmenschlichen Behandlung oder freiheitsentziehender Maßnahmen anheimzufallen. Und sie sind in diesen Situationen vielfach wehrlos.
4 000 solcher öffentlicher und privater Einrichtungen haben wir in Österreich. Und durch diese präventive Kontrolle der Volksanwaltschaft – ich sage das hier auch ganz offen und deutlich – wird es hoffentlich so eine Schande, wie sie auf der Saualpe der Fall war, wo eine Landesregierung bestimmt hat, was Menschenrechte oder menschenwürdiges Behandeln von Menschen sind, nie, nie wieder geben!
Der Sonderbericht der Volksanwaltschaft zum Thema Saualpe spricht deutliche und erschreckende Worte. Und wir sollten niemals vergessen, was dort geschehen ist!
Das neue Aufgabengebiet bedeutet für die Volksanwaltschaft aber auch Kontakt mit neuen Netzwerken, bedeutet für die Volksanwaltschaft Kontakt mit neuen Gruppen, wie zum Beispiel aus den Bereichen Pflege, Psychologie und Medizin. Präventive und nachprüfende Kontrolle sowie die Prüfungen aufgrund des Grundrechtekatalogs stellen damit nun ein umfangreiches Aufgabengebiet dar.
Im internationalen Kontext interessant ist, dass die Volksanwaltschaft jetzt nicht nur gegenüber uns und dem Nationalrat rechenschaftspflichtig ist, sondern unter anderem auch gegenüber dem Unterausschuss zur Verhütung von Folter der UN. Es ist für die Volksanwaltschaft, für die Volksanwältin, für die Volksanwälte nichts Neues, auf der Seite der Menschenrechte zu stehen. Das haben sie, seit es die Volksanwaltschaft gibt, eindrucksvoll bewiesen. Die präventive Kontrolle ist eine neue Dimension – ich streiche das deswegen heute bei der Rückschau auf das Jahr 2012 so hervor, weil diese Grundstruktur 2012 angelaufen ist.
Kommen wir zu dem, wofür wir die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren kennen- und schätzen gelernt haben, zur Prüfung von Missständen in der Verwaltung: 5 649 Beschwerden im Jahre 2012. Mehr als 15 000 Mal, fast 16 000 Mal haben sich Menschen mündlich, schriftlich, telefonisch oder in Sprechstunden an die Volksanwälte gewandt, meistens verzweifelt. Das sind – ich bitte Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das einmal umzurechnen – 63 Beschwerden pro Tag! 63 Beschwerden pro Tag, denen nachgegangen werden muss. Nicht jede Beschwerde hat einen Gehalt, nicht für jede Beschwerde hat die Volksanwaltschaft auch einen Prüfauftrag.
Schauen wir uns an, welche Bereiche die Beschwerden betreffen. Ungefähr 4 500 Beschwerden betreffen die Bundesverwaltung, 2 500 die Landesverwaltung. Aber es gab auch fast 4 000 Beschwerden, die außerhalb des Prüfauftrages lagen. Und da sagt die Volksanwaltschaft nicht: Wir sind ein Amt, das geht uns nichts an!, sondern auch diese Fälle schauen sich die Volksanwälte an und erteilen auch einen Ratschlag, sagen, dass etwas woanders besser aufgehoben sein könnte. Sie sagen, dass sie in diesen Fällen nichts machen können, geben aber eine Art Rechtsberatung.
Fast 16 000 Beschwerden wurden also an die Volksanwaltschaft herangetragen, und wir wissen, dass in anderen Bereichen der Verwaltung ein großer Rückstau bei der Bearbeitung gegeben ist, daher muss man sagen: Im Jahre 2012 wurden 10 000 Prüfungsfälle abgeschlossen! Das verdient ja fast noch größere Bewunderung als die Zahl der Vorbringen insgesamt.
Schauen wir uns jetzt noch genauer an – wir als gesetzgebende Versammlung sollten das nie übersehen! –, aus welchen Bereichen die Beschwerden kommen. Insgesamt
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