Volksanwälten und ihren MitarbeiterInnen, die wirklich wertvolle Arbeit leisten, meinen herzlichen Dank auszusprechen. Ich möchte mich aber auch bei den ausgeschiedenen Volksanwälten Terezija Stoisits und Peter Kostelka für die wertvolle Arbeit, die sie geleistet haben, bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Heute im „Morgenjournal“ auf Ö1 war Herr Volksanwalt Günther Kräuter zu hören. Er hat in einem sehr interessanten Beitrag die Arbeit der Volksanwaltschaft dargelegt. – Ich kann jedem empfehlen, den Beitrag nachzuhören.
Vieles wurde also schon gesagt, einiges aber noch nicht. Ich möchte insbesondere einige wenige Punkte herausstreichen, die konkret diese Kammer betreffen. Wenn ich mir ansehe, dass die Volksanwaltschaft im Landtag in Wien, in Salzburg und in der Steiermark Redemöglichkeit hat, in den anderen Landtagen jedoch nicht, so ist das meines Erachtens doch etwas, was wir mit einem Fragezeichen versehen sollten. Wir sollten die Frage thematisieren, warum die Volksanwälte in bestimmten Bundesländern ein Rederecht haben, sich mit dem Landtag austauschen können und in anderen Bundesländern nicht.
Für mich als Oberösterreicher, wo die Volksanwälte und auch wir als Bundesräte kein Rederecht haben, ist das nicht nachvollziehbar, denn gerade als jemand, der dieses Bundesland vertritt, hätte ich gerne auch ein Rederecht in der Länderkammer, die mich entsendet. Ich hätte aber auch gerne, dass unsere Volksanwälte dort ein Rederecht haben, denn genau die sind es ja, die nicht nur die Bundesverwaltung kontrollieren, sondern auch die Landes- und die Gemeindeverwaltung. Da gäbe es sicher den einen oder anderen Punkt, über den man sich austauschen könnte und bezüglich dessen man direkt dort mit den Entscheidungsträgern, die sozusagen auch die Kompetenz und die Verantwortlichkeit dafür haben, in Gespräche treten könnte. – Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, dass es noch eine komische Konstellation gibt: Die Bundesländer Tirol und Vorarlberg haben Landesvolksanwaltschaften, während alle anderen Bundesländer ... (Bundesrat Mayer: „Komisch“ ist das nicht!) – Nein, ich freue mich für diese Bundesländer, aber was komisch ist: Was ist mit den anderen Bundesländern?! Entweder macht man das einheitlich, was ich begrüßen würde, weil ich davon ausgehe, dass das auch unserer drei Volksanwälte etwas entlasten und deren Arbeit erleichtern würde, oder eben nicht, aber so etwas in zwei Bundesländern zu haben und in den restlichen sieben nicht, das ergibt, denke ich, doch ein etwas skurriles Bild.
Ich wäre für eine einheitliche Vorgehensweise – gleiches Recht für alle. Ich will euch eure Landesvolksanwaltschaften nicht wegnehmen. Im Gegenteil! Ich trete dafür ein, dass jene Bundesländer, die keine Landesvolksanwaltschaft haben, auch eine bekommen, weil es im Sinne der Transparenz, der Bürgernähe und auch der Entlastung ist. Ich meine, der Bundesrat ist der geeignete Ort, so etwas anzudenken und zu diskutieren. Wenn nicht hier im Bundesrat, wo sonst und wann dann? – Das waren die beiden Punkte, die ich aus föderalistischer Sicht anbringen wollte.
Ein weiterer Punkt ist das Amtsgeheimnis. Die Volksanwaltschaft unterliegt ja der Amtsverschwiegenheit, und auch die Ministerien, die sie kontrolliert und prüft, berufen sich immer wieder auf die Amtsverschwiegenheit. Das sorgt meiner Meinung nach doch für ein Spannungsfeld, weil die Verwaltung gegenüber den Bürgern transparent sein und sich öffnen und bürgernah darstellen sollte. Wenn man sich dann auf die Amtsverschwiegenheit beruft und der Informationsfluss dadurch verhindert oder blockiert wird oder sich als träge erweist, dann ist das doch etwas, was man verbessern sollte.
Die Volksanwaltschaft hat ja schon mehrmals in der Vergangenheit angeregt, die Amtsverschwiegenheit etwas zu lockern. Das wurde bis dato von der Bundesregierung
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