BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 48

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sollte, denn es kann ja nicht sein, dass es eine Institution gibt, die im Sinne der Bürger auch auf die entsprechenden Behörden zurückgreifen kann, dann aber von einem be­stimmten Ministerium die Kooperation verweigert bekommt.

Ich darf also eine Lanze für die Volksanwaltschaft brechen und generell darum ersu­chen, dass man, welches Ministerium auch immer betroffen ist, die Arbeit der Volksan­waltschaft jedenfalls besser unterstützt. Nicht alle Ministerien verhalten sich so, aber gerade dieser Fall zeigt, dass es da wohl immer wieder Spannungsverhältnisse und Probleme gibt, die wahrscheinlich in diesem Fall der Bestellung der Kremser Schullei­terin in einem besonders eklatanten Ausmaß zum Ausdruck gekommen sind.

Es gäbe noch viele Fälle zu besprechen. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist noch der Um­stand, dass es, wie ja auch im Ausschuss erwähnt wurde, keine Überprüfungsmöglich­keit von ehemals staatlichen, nunmehr ausgelagerten Gesellschaften und Institutionen gibt. Dazu gab es bereits viele Initiativen, auch von meiner Fraktion im Nationalrat.

Da diese aber bis dato alle fruchtlos geblieben sind, weil entweder dagegen gestimmt oder vertagt wurde, darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Herbert, Dönmez, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kontrollrechte der Volksanwaltschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über den 36. Bericht der Volksanwaltschaft (III-495-BR/2013 d.B.)

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf eines Bundes­verfassungsgesetzes zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, der
die Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes vorsieht.“

*****

Ich denke, das ist eine sinnvolle Anregung, eine wichtige Erweiterung für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft, und ich darf Sie daher einladen, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen. Danke schön. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

9.47


Präsident Reinhard Todt: Der von den Bundesräten Herbert, Dönmez, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Ausweitung der Kontroll­rechte der Volksanwaltschaft ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Ver­handlung.

Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


9.48.04

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Volks­anwältin Brinek! Sehr geehrter Herr Volksanwalt Kräuter! Sehr geehrter Herr Volksan­walt Fichtenbauer! Hohes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zu­seherInnen zu Hause!

Als Letztredner ist es immer schwierig, neue Aspekte in die Debatte einzubringen. Mei­ne Vorredner haben schon sehr vieles gesagt. Ich möchte das nicht wiederholen und noch einmal unterstreichen, was ich aber in aller Kürze schon tun möchte, ist, den


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