BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 51

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Anpassen des Pflegegeldes? Was ist mit klaren Regeln, was die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung betrifft? Was ist mit der Barrierefreiheit, die in vielen Bereichen natürlich noch in keinster Weise umgesetzt ist? Warum gibt es in einem Bundesland einen Pflegeregress und sonst nirgends? Das heißt, es warten sehr, sehr viele Aufgaben, bei denen wir wirklich auch kraftvolle Unterstützung von Ihnen, meine Damen und Herren, brauchen.

Der Präventionsmechanismus, die neue Aufgabe der Volksanwaltschaft seit dem Vor­jahr, ist auch mehrfach angesprochen worden, und tatsächlich ist es eine riesige Ver­antwortung, die der Volksanwaltschaft überantwortet wurde. Unsere sechs Kommis­sionen haben ja mittlerweile bereits rund 600 Besuche in Einrichtungen und Anstalten absolviert, sei es in der Jugendwohlfahrt, in Pflegeheimen, in Kliniken, in der Psychia­trie. Es stehen aktuell beispielswiese 99 Besuche in Alten- und Pflegeheimen zu Bu­che, in 50 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben unsere Kommissionen nach dem Rechten gesehen, in 72 Jugendwohlfahrtseinrichtungen, in 71 Krankenhäu­sern und Psychiatrien, in 115 Polizeiinspektionen und Polizeianhaltezentren, in 61 Jus­tizanstalten und in fünf Kasernen.

Es wurden in 48 Fällen Beobachtungen von Abschiebungen gemacht, und bei De­monstrationen, Razzien oder Großveranstaltungen waren bei 34 Vorgängen kritische Experten dabei. Das ist, glaube ich, auch wirklich eine Gelegenheit, den Kommissions­leiterinnen und -leitern und den Kommissionsmitgliedern an dieser Stelle einmal herz­lich für ihren großen Einsatz zu danken. (Allgemeiner Beifall.)

Es gibt im Einzelnen auch sehr konkrete Erfolge, und ich möchte nur ganz kurz einige aus meinem Geschäftsbereich aufzählen. Beispielsweise werden psychotrope Medika­mente erheblich weniger verwendet, wenn die Kommissionen entsprechende kritische Anmerkungen machen. Es hat sich die Ärztepräsenz in vielen Einrichtungen und An­stalten gehoben, es ist zu Personalaufstockungen gekommen, es werden bauliche Ver­änderungen getätigt – das heißt, hier wirkt dieser Mechanismus des Besuchs sehr kon­kret.

Insgesamt geht es darum – und das ist ja die großartige Idee dahinter –, dass Men­schenrechtsverletzungen unmöglich gemacht werden. Das ist ja eigentlich der tiefere Sinn der Prävention. Da ist noch sehr viel Bewusstseinsbildung erforderlich, und ich bedanke mich sehr dafür, dass ich da mitwirken darf. Ein Teilnahmerecht – es wurde angesprochen – der Volksanwälte in den Landtagen wäre natürlich ein entscheidender Fortschritt, weil wir ja über unsere Kommissionen auch viele Erkenntnisse in den Län­dern gewinnen. Dass wir dann mit den zuständigen Abgeordneten in den Landtags­ausschüssen und idealerweise natürlich im Landtagsplenum in den Landesparlamen­ten über die Dinge diskutieren können, wäre natürlich sehr im Sinne aller Betroffenen.

Lassen Sie mich abschließend noch zu der Situation von Menschen mit Behinderung etwas sagen: Wir haben jetzt am 3. Dezember den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ begangen. Ich kann nicht sagen, dass wir ihn „gefeiert“ haben, weil hier einfach noch viel zu viel offen und zu tun ist. Diesen "Internationalen Tag der Men­schen mit Behinderung" gibt es übrigens schon seit dem Jahr 1993, und die UN-Kon­vention über die Rechte der Menschen mit Behinderung ist in Österreich schon seit dem Jahr 2008 in Kraft.

Trotzdem gibt es natürlich noch an allen Ecken und Enden Mängel und Probleme. Manchmal werden Menschen mit Behinderung sehr bevormundend behandelt. Manch­mal gibt es quasi einen höchst problematischen Freiheitsentzug, bauliche Barrieren, wohin man schaut, diskriminierende Gesetze. So gibt es etwa ein österreichisches Ver­tragsbedienstetengesetz, gemäß welchem es nicht möglich ist, dass Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst tätig sind. So etwas gibt es in der Privatwirtschaft überhaupt nicht! Das versteht kein Mensch, denn es müssen ohnehin die jeweiligen


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