BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 52

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Voraussetzungen stimmen. – Diesbezüglich schlagen wir also wirklich konkret eine Ge­setzesänderung vor.

In vielen Einrichtungen fehlen entsprechende Beschwerdemöglichkeiten. Oft ist die Entlohnung wirklich erbärmlich, wenn Menschen mit Behinderung in Tageswerkstätten tätig sind und arbeiten. Ihnen sicherlich auch bekannt sind die zahlreichen Probleme mit Sachwalterschaften. – Sie sehen also: Wir alle miteinander haben im Sinne von Menschen mit Behinderungen noch sehr viel zu tun.

Wir wollen – das ist auch die Grundlage und der Hintergrund des Ganzen – weg vom Mitleid und von der Fürsorge hin zur sogenannten Inklusion und zur Teilhabe. Das heißt: Menschen mit Behinderungen sind so zu behandeln wie alle anderen. So einfach ist das, allerdings so schwierig in der Umsetzung! – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Bei­fall.)

10.02


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt nun Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


10.02.15

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! In Ergänzung zur sehr interessanten Diskussion, die wir schon im Ausschuss geführt haben, und in Ergänzung zu den sehr wertvollen Debattenbeiträgen – jeder von uns hat seine speziellen Zugänge, trotzdem sind wir eine gemeinsame Körperschaft – möchte ich diesen Punkt etwas ausleuchten.

Die besondere Seite der menschenrechtlichen Obsorge im Sinne des Präventionsme­chanismus, worauf schon Bedacht genommen wurde, ist schillernd, das ist ja keine Einbahnstraße. Was meine ich damit? – Ich bin in meinem Geschäftsbereich für die polizeilichen Anhaltezentren zuständig. Und was bedeutet menschenrechtliches Tun und Verlangen bezüglich der Personen, die dort aufhältig sind? – Sehr vereinfacht, aber sehr verständlich gesagt: Man verlangt, dass mit den Menschen, die aus welchem Grund immer dort sind, anständig umgegangen wird. Und was bedeutet das „anständig Umgehen“? – Dabei geht es einmal um den menschlichen Beziehungston, aber auch um die herrschenden räumlich-technischen Umstände für jene, die in einem Raum aufhältig sein müssen, und das betrifft sowohl die Angehaltenen, aber auch die Beam­ten. Dabei stehen gewisse Dinge ein bisschen im Schatten, und wir verlangen auch auf Grund der Erkenntnisse der Kommissionen, dass unzumutbare Zustände für die Poli­zeibeamten verbessert werden müssen. Teilweise ist das eine Katastrophe! (Beifall bei der FPÖ.)

Und es ist auch kein psychologisches Wunder, dass jemand, wenn er unter absolut widrigen Dienstumständen Dienst versehen muss, psychologische Reflexe auf die angehaltenen Personen auslöst, für die er verantwortlich ist. Das versteht wohl jeder, der sich nur eine halbe Stunde lang Psychologie zu eigen gemacht hat. – Diese ge­samthafte Betrachtung führt zu einer Einsicht des Wertes an und für sich.

Noch einmal: Wir stehen vor Weihnachten, und ich betone: Das weihnachtliche Gebot der Nächstenliebe hat auch eine gewisse politische Dimension. Dabei geht es um anständigen Umgang mit Menschen, und zwar nicht als Gnadenerweis, sondern als Dimension des Rechtsanspruchs. Das ist sicherzustellen, und mein besonderer Blick gilt auch Ihrer Aufmerksamkeit, dass unsere Institution der Volksanwaltschaft das part­nerschaftliche Instrument auf anderer Ebene für das Parlament ist.

Wir operieren gegenüber den Behörden mit der uns zugemessenen Autorität, weil wir vom Parlament mit einem sehr hochgradigen Besetzungsvorgang kommen, und mit den Wertschätzungen, die wir als partnerschaftlich – ich wiederhole – strukturiertes höchstes Organ für die Republik darstellen.

 


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