Das Erfolgsgeheimnis ist – wie ich schon gesagt habe – die uns vom Parlament mitgegebene Autorität, aber auch die Möglichkeit, auf verfassungsrechtlicher Ebene oder auf verfassungsrechtlicher Grundlage für Dinge zuständig zu sein, für die es kein Verfahren gibt oder keines mehr gibt. Meine Formel, die ich dazu gerne gebrauche, lautet: Ich lebe das Prinzip der Einmischung und nicht das der Unzuständigkeit! (Beifall bei der FPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)
Im Hinblick auf diesen Grundansatz bitte ich, zu bedenken, dass das Netz der rechtlichen und sozialen Sicherheit, das unser Land ausbreitet beziehungsweise ausgebreitet hat, auch weitmaschig sein kann. Das heißt, das Durchfallen durch alle Sicherungsinstrumentarien, sei es rechtlicher, sozialer oder Gott weiß welcher Natur, ist für jeden – und zwar für jeden, der hier sitzt – jeden Tag möglich. Das glaubt man nämlich nicht, dass man selbst auch ein Betroffener sein kann.
Diese Möglichkeit, sich aus der Ebene eines nicht vorhandenen sichernden Rechtsraumes eines individuellen Falles anzunehmen, bedeutet zweierlei: Man kann dem individuell betroffenen Benachteiligten, der auf Grund eines Verwaltungsmissstandes Nachteile erleidet, helfen. Die Parallelebene ist, dass man aus dem individuell konkreten Fall, in dem jemand Opfer einer nicht angebrachten behördlichen Begegnung ist, generelle Erkenntnisse ableitet, die gesetzlicher Abhilfe bedürfen.
Daher der Hinweis auf den Feuerlöscher-Fall, der zwar kleiner Dimension ist, der aber im Einzelfall große Dimensionen haben kann. Wichtig ist – das wurde von allen Fraktionen im Ausschuss, auch von Grünen und Freiheitlichen, dargestellt – die Erweiterung der Prüfkompetenz gemäß der Zuständigkeit des Rechnungshofes. Ich bitte Sie alle, diesbezüglich an einem Strick zu ziehen, weil diese nicht vorhandene Kompetenz eine klare Rechtslücke im Sinne des Wohlverständnisses der Wirkungsmöglichkeit der Volksanwaltschaft darstellt!
Der andere Punkt, auf den auch Bezug genommen wurde: Es kann nicht angehen, dass eine nicht einschätzbare, aber gewiss hohe Zahl Betroffener sozusagen mit gigantischen Kosten allein gelassen werden könnte. Ich spreche jetzt von der Fliegerbombe. – Österreich war ab dem Jahr 1944 bedauerlicherweise Angriffsziel, und es wurden über Österreich tausende Bomben abgeworfen. Die meisten davon sind explodiert, aber das Problem sind heute die Blindgänger. Diese bergen zu müssen kann Liegenschaftsbesitzer treffen wie der berühmte Blitz aus dem heiteren Himmel. Diese Betroffenen dann auf den Kosten sitzen zu lassen, ist einfach eines Rechtsstaates unwürdig, denn der einzelne Hausbesitzer aus Salzburg, aus Wien oder wo auch immer war nicht kriegsführende Partei. Kriegsführende Parteien sind Staaten und nicht die Einzelnen, die am Ende gar nicht wissen, dass in ihrem gepflegten Garten unter drei Metern Erde eine 250-Kilo-Bombe lauert. Soll er diese dann vielleicht selber ausbuddeln und mit Nachbarschaftshilfe zur Polizei tragen? – Das ist ja völlig absurd! (Beifall der Bundesrätin Mag. Kurz.)
Bei dieser Sache, die sich in Salzburg zutrug, gab es zuerst einmal den Streit, ob die betreffende Person von der Stadt oder vom Land die Kosten ersetzt bekommt. Dann ging die Sache zum Bund, und der Oberste Gerichtshof sagt: Es gibt keinen Regressanspruch, weil es keine Rechtsgrundlage gibt.
Meine Damen und Herren, diese Rechtsgrundlage ist zu schaffen! Es ist völlig unmöglich, einen Rechtszustand aufrechtzuerhalten, der im Ergebnis bedeuten würde: Jemand, in dessen Haus oder auf dessen Liegenschaft sich Kriegsrelikte befinden, muss deren Entsorgung auf eigene Kosten vornehmen. Das ist unmöglich! Die entsprechende Bestimmung des Waffengesetzes, in dem sowieso die Bundeszuständigkeit normiert ist, ist zu ändern. Das ist ein Gebot des Anstandes, den sich die Republik – würde ich sagen – selber schuldet! – Und so weiter und so weiter.
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