Rein statistisch gesehen darf ich sagen, dass sich das Beschwerdeaufkommen so fortentwickelt, wie wir es aus dem Jahr 2012 kennen. Wir sind jetzt fast am Ende des Jahres 2013, und die Ziffern sind ungefähr gleich. Das Verlangen, das zu Recht formuliert wurde, dass wir auch in den Ländern entsprechende verfassungsrechtliche Möglichkeit haben, um dort zu agieren, ist gerechtfertigt, da ungefähr die Hälfte der bundesbezogenen Beschwerden Länder und Gemeinden betrifft. Diese Anzahl ist also nicht zu knapp.
In diesem Sinne halte ich mich an die Regel: Sprich kurz, dann liebt man dich! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Unterstützung und wünsche schöne Weihnachten. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
10.11
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.
10.12
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe neue Kollegen! Ich freue mich, dass ich seit einigen Monaten, nämlich seit dem Sommer, zwei neue Kollegen habe. Sie sehen hoffentlich, wenn auch nicht an dem Bericht, der aus dem Jahr 2012 stammt, wie gut wir unsere Arbeit begonnen haben und wie fruchtbar und konstruktiv das Zusammenwirken ist, genauso wie davor mit den anderen.
Die Zusammenarbeit ist so konstruktiv, dass ich
gleich einen Aspekt aufgreifen kann, den mein Vorredner Peter Fichtenbauer
angesprochen hat, nämlich den Aspekt, wie wir unser Amt leben und welche
Amtsauffassung wir praktizieren. Wenn er vom Prinzip der Einmischung und der
Zuständigkeit anstatt der Unzuständigkeit gesprochen hat, dann darf
ich sagen, dass wir mit dieser gelebten Auffassung im internationalen Trend
liegen. Wir orientieren uns stärker als je zuvor auch an der Arbeit der
Nachbarländer und beobachten, wie es Vorreiterländer halten, und
dabei sind wir natürlich niemals abgehoben von der wirtschaftlichen und
politischen Entwicklung in den Nachbarstaa-
ten und im gemeinsamen Europa. Und auch dort lautet das Prinzip: Einmischung beziehungsweise
Zuständigkeit, und Unzuständigkeit gibt es in diesem Sinne eigentlich
nicht.
Dieses Anliegen war für mich schon immer leitendes Motiv bei meiner Prüftätigkeit und bei meiner Arbeit in der Volksanwaltschaft: Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit gesagt, dass ich gerne Sorgenbrecherin sein möchte. – Das ist gewissermaßen eine soziologisch-psychologische Sicht unserer Tätigkeit als Ergänzung zu dem, was meine beiden Vorredner gesagt haben.
Lassen Sie mich ein paar Aspekte aus meinem unmittelbaren Prüfbereich ansprechen. – Ich habe es schon gesagt: Internationale Zuständigkeit, Vernetztheit und Verwobenheit spielen eine wichtige Rolle. Der Umstand, dass etwa 150 000 Menschen eine Rente aus Deutschland beziehen, hat nach der Einführung der Rentenbesteuerung in Deutschland im Jahr 2005, angesiedelt beim Finanzamt Mecklenburg-Vorpommern, dazu geführt, dass, nachdem mit der Verwaltung doch einige Zeit abgelaufen ist, Österreicherinnen und Österreicher erst in den späten 2000-er Jahren mit Nachforderungen für die Besteuerung von Renten konfrontiert waren. Damit es aber nicht zu einer Doppelbesteuerung auch in den jeweiligen Ländern kommt, hat es dieses Abkommen gegeben, was aber bedeutet, dass dann nach einer Zeit, in der gar nichts besteuert wurde, die Menschen auf Grund der Zusammenziehung von Zeiten und Gebühren mit einem Schwung mit Nachforderungen konfrontiert waren, die, auch wenn sie eine kleine Rente haben, Nachzahlungen von bis zu tausend und mehreren Tausend Euro beinhalteten.
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