BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 55

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Es wurde nun erwirkt, dass es erstens eine bessere Information gibt, dass man nicht Angst haben muss, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommt, und dass bei Baga­tellbeträgen Deutschland verzichtet. Wenn man voll steuerpflichtig in Deutschland sein will, dann reicht der Einkommenssteuerbescheid aus Österreich, und es kommt zu ei­ner Gleichbehandlung, wie wenn etwa jemand in Wien oder in Vorarlberg ein Einkom­men hat. Ebenso wird man jetzt behandelt, wenn man in Wien und in Deutschland ein Einkommen hat. – Dieses Zusammenleben im geeinten Europa hat auch dazu geführt, dass man in Österreich indirekt über seine Einkünfte im Ausland Rechenschaft ablegen muss.

Was mir noch am Herzen liegt, ist die Frage der Verfahrensdauer im Justizbereich. –Auch wenn mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz Verbesserungen erreicht wur­den und werden, muss ich dazu sagen, dass gewisse Unterhaltsfragen davon nicht umfasst sind, sodass es Verzögerungen in allen Fällen gibt, in denen es um Kinder, um die Versorgung von Kindern und um Streitfälle, die in den Elternhäusern entbrennen können, geht, und dass diese Frage, da oft keine entsprechende Regelung vorliegt, nicht zufriedenstellend gelöst ist. All das wirkt sich auf die Kinder, und zwar insbe­sondere auch auf ihre Seelen und ihre Stabilität im schulischen Bereich und so weiter aus.

Wir müssen also im gesamten Justizbereich noch stärker in Richtung rasche Verfah­ren und rasche Abwicklung arbeiten. Sie wissen, in der Verwaltung gibt es das Ver­waltungsverfahrensgesetz, das effiziente, rasche und sichere Erledigung in höchstens sechs Monaten vorschreibt. Bei gerichtlichen Entscheidungen gibt es allerdings kein Limit, sodass wir nur drängen können, dass die Erledigung nach Möglichkeit mindes­tens ebenso rasch und zügig erfolgt.

Es wurden viele Fragen von den Herren Bundesräten – es waren nur Herren – ange­sprochen. Ich bedanke mich für Ihre intensive und aufmerksame Begleitung unserer Arbeit und gewissermaßen für die Auseinandersetzung, die Sie unserer Arbeit widmen!

Ich darf Herrn Bundesrat Dönmez sagen, wie es sich mit den Landesvolksanwälten verhält: In der Tat wurde die Volksanwaltschaft, als sie 1977 gesetzlich eingerichtet wurde, zunächst, da man nicht wusste, ob das eigentlich eine sinnvolle Sache ist, be­fristet eingerichtet. Noch innerhalb der Frist hat man sie aber auf ständig eingerichtet. Und man hat von Beginn an den Ländern die Möglichkeit eröffnet, per Landesverfas­sungsgesetz selber Volksanwaltschaften einzurichten oder – und jetzt kommt es! – den Bundesvolksanwalt auch mit landesvolksanwaltschaftlichen Arbeiten sozusagen zu be­trauen.

Von der Betrauung und von der selbstverständlichen Mitverantwortung für die Landes­verwaltungsarbeiten haben sieben Bundesländer Gebrauch gemacht, und zwei Bun­desländer haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen eigenen Volksanwalt einzurichten. Vorarlberg hat dies unter Nachbildung der konstitutionellen Elemente quasi unter Nachbildung der Bundesvolksanwaltschaft getan, und Tirol ist in einer et­was anderen Weise vorgegangen. Dort hat man quasi das Sorgenbrecher-, das Einmi­schungs- und das Hilfsprinzip schon vorweggenommen, und in diesem Bundesland hat man auch eine andere Art der Arbeitsauffassung und der detailverfassungsmäßigen Regelung.

Aber Sie können davon ausgehen, dass es für jedes Bundesland Landesvolksanwälte gibt, in sieben Fällen sind es wir, in zwei Fällen sind es die Landesvolksanwälte.

Dazu kommt noch: Hinsichtlich der neuen OPCAT-Aufgaben, also der Menschen­rechtspräventionsaufgaben, hat uns der Tiroler Landtag ermächtigt, die entsprechen­den Prüfaufgaben zu erfüllen. Wir sind also in diesem Teilgebiet in Tirol auch Landes­volksanwälte, wenn Sie das so ausdrücken wollen. Und nur das Bundesland Vorarl-


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