BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 56

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berg beziehungsweise die Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg prüft die Landesagen­den in der Präventionsarbeit, also Jugendwohlfahrt, Pflegeeinrichtung und so weiter. In Bundesangelegenheit sind auch wir dort tätig. Das mag jetzt ein bisschen komplex wir­ken, aber wir haben ein sehr gutes Einvernehmen mit den beiden Landesvolksanwäl­ten, mit Frau Mag. Strele und mit Dr. Hauser, sodass hier in einem Gleichklang betref­fend einen nationalen Präventionsmechanismus vorgegangen wird und keine verschie­denen Maßstäbe angelegt werden.

Verschiedene Maßstäbe sollen deshalb auch in Hinkunft nicht angelegt werden, und es soll ein gemeinsames gestärktes Bewusstsein betreffend Menschenrechte geben. Ich darf mich nun an den Erstredner, Professor Schennach, wenden und mich sehr herz­lich für den Hinweis auf die neueste Publikation der Volksanwaltschaft bedanken. Es ist dies tatsächlich eine Publikation der Volksanwaltschaft, darauf legen wir alle drei sehr viel wert. Wenn Sie auf der Homepage schauen, dann finden sie dort auch andere Be­richte und Schriften, in welchen Sie sich betreffend Service und Informationen Kenntnis holen können. Was wollen wir also mit dieser Schrift? – Wir wollen damit junge Men­schen mit ihren Rechten erreichen. Wenn in den Herzen und Köpfen der Kinder kein Rechtsbewusstsein entwickelt ist – wenn sie also nicht wissen, dass sie Rechte und Pflichten haben und dass diese ein wesentliches Element in einem demokratischen Rechtsstaat sind, indem man auf diese Weise Verantwortung für sich und die anderen übernimmt, dann kann dieser Staat sich nicht weiterentwickeln und kann nicht gelin­gen.

Dieses Buch wendet sich daher an junge Menschen, an Schülerinnen und Schüler, an die Erwachsenen, die damit zu tun haben – in der Erwachsenenbildung, im Elternver­ein, in der Jugendarbeit, dort, wo sie am Nachmittag bei den Kinderfreunden, Roten Falken, Jugendorganisationen, bei der Schülerunion tätig sind – und dieses Buch gut im Unterricht verwenden können und die Info-Grafiken, Statistiken, die Darstellung der Kinderrechte selbst, die aus den 54 Artikeln der Konvention in zehn Gruppen zusam­mengefasst sind, direkt für den Unterricht einsetzen können.

Nur dann, wenn junge Menschen – und „Kinder“ sind es der internationalen Diktion nach von 0 bis 18 – über ihre Rechte Bescheid wissen, werden sie auch aufmerksame und bewusste, auch menschenrechtsbewusste Bürgerinnen und Bürger. Und diesen Beitrag wollten wir dazu leisten. Wir sind auch per Gesetz – der Nationalrat und der Bundesrat haben uns dazu aufgefordert – zur Kooperation mit Bildungseinrichtungen verpflichtet, und wir hoffen, dass dieses Buch sehr weite Verbreitung findet. Wenn Sie in Ihren Gemeinden und Ländern mit schulischen Angelegenheiten, mit Erwachsenen, mit Jugendlichen zu tun haben, bitte sagen Sie es weiter!

Wir sprechen auch eine Einladung in die Volksanwaltschaft aus: Kommen Sie, lernen Sie kennen, was ein Recht ist, was eine Behörde ist, wie wir arbeiten, was Rechts­schutz heißt, wie man sich um seinen eigenen Rechtsschutz kümmern kann! – Diese Einladung sprechen wir hiermit an alle aus. Bitte schreiben Sie uns ein Mail, wir wer­den es unkompliziert organisieren.

Vielen Dank – und frohe Weihnachten. (Allgemeiner Beifall.)

10.21


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Be­richt der Volksanwaltschaft über das Jahr 2012 zur Kenntnis zu nehmen, um ein Hand­zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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