BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 90

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trie angesiedelt und leeren die EU-Fördertöpfe, teilweise zum Schaden unserer Bauern und Konsumenten. Derzeit kontrollieren 3 Prozent der Grundbesitzer 50 Prozent der europäischen landwirtschaftlichen Flächen. Ein möglichst breit gestreuter Grundbesitz ist aber Grundvoraussetzung, um Ernährungssouveränität aufrechtzuerhalten. Die För­derung und Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe sichert regionale Arbeitsplätze, sichert die Pflege unserer Kulturlandschaft und ist die Grundlage unserer erfolgreichen Tourismuswirtschaft.

Wir sollten in der EU – das ist ein Vorschlag – ein degressives Landwirtschaftsförder­system einführen. Das heißt, je mehr Fläche ein Betrieb hat, desto weniger Förderung sollte es geben. Da könnten wir regulativ eingreifen. Und wir sollten auch überlegen, ob es sinnvoll wäre, ab einer gewissen Hektar-Grundstückgröße Förderungen überhaupt nicht mehr zu gewähren, zumindest nicht aus öffentlichen Geldern.

Ein Problem sind auch die subventionierten EU-Agrarexportförderungen. Ich bin kein Fan von Exportförderungen, auch nicht von Importzöllen und den ganzen Handelsbar­rieren, weil sie extrem verzerren. Wir haben die Situation, dass wir Qualitätsweizen aus Niederösterreich exportieren und minderwertigen Mahlweizen importieren, weil er um 5 € billiger ist. Wir essen nicht die Essiggurkerln aus dem Marchfeld, sondern aus In­dien. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.)

Exportförderungen haben jedenfalls auch Negativeffekte, und wir sollten uns darauf konzentrieren, dass wir die eigenen österreichischen Produkte mehr vermarkten und konsumieren.

Zu großer Landbesitz in Händen weniger Personen sollte kartellrechtlich geprüft wer­den. Die Demokratie ist sicherer, wenn der Landbesitz auf eine große Klasse von un­abhängigen Landbesitzern, sprich bäuerlichen Familienbetrieben, verteilt ist. Da müs­sen wir uns überlegen, welche Fördergelder gut sind. Wir unterstützen auf jeden Fall alle Fördergelder, die ökologische Maßnahmen fördern, das heißt Bodenschutz – wur­de schon angesprochen –, die Vorrangflächen, die Stilllegung überdüngter Ackerflä­chen, die Begrünung von Ackerböden, aber auch Förderungen, dass wieder alle drei Jahre ein Fruchtwechsel durchgeführt wird. Und auch die Erhaltung der Biodiversität ist wichtig.

Auch die Förderung der Gestaltung und Erhaltung der Kulturlandschaft zur Belebung des Tourismus unterstützen wir. Da könnten wir auch überlegen, ob wir langfristig von der Förderabhängigkeit der Bergbauern wegkommen, indem wir Kulturlandschaftser­haltungsabgaben von ausländischen Touristen gleich mit der Hotelrechnung einbe­halten. Das wäre eine Möglichkeit. (Bundesrat Schreuder: Wie hoch?) – Gering, gering! 1 Prozent vom Rechnungsbetrag. (Bundesrat Schreuder: Das reicht?) – Das müsste man sich durchrechnen, was erträglich ist. Aber das wäre eine Förderung, die letztlich auch direkt den Touristen zugutekommt.

Wichtig ist uns auch die Förderung von Qualitätsprodukten. Wir können nur dann Pro­dukte verkaufen, wenn wir besser sind als der Weltmarkt, das heißt, Kostenführer­schaft oder Qualitätsführerschaft haben. Die Kostenführerschaft werden wir bei unserer Flächengröße nicht schaffen. Also müssen wir auf Qualitätsprodukte setzen, auf bio­logische Nahrungsmittel ohne Chemiegifte, ohne Genmanipulation. Das gehört ver­stärkt gefördert.

Zum Schluss möchte ich noch ein Konsumentenschutzthema ansprechen: das ist die Lebensmittelkennzeichnung. Irreführende Lebensmittelkennzeichnung gehört verboten. Wissentliche Falschkennzeichnung von Lebensmitteln sollte bestraft werden.

Wir brauchen eine exakte Inhaltskennzeichnung: Was draufsteht, muss auch drinnen sein; was drinnen ist, muss auch draufstehen. Auch Lebensmittelsubstitute wie Form­fleisch oder Analogkäse sollten klar erkennbar gekennzeichnet sein. Auch die Her-


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