BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 107

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Fläche richtig angegeben hat, bekommt dann das Geld, aber wenn die Fläche nicht passt, muss korrigiert werden. Was wir gemacht haben seit dem Jahr 2001: Seit über zehn Jahren gibt es den Almleitfaden, der die Grundlage für die Futterflächenfeststel­lung ist, und wenn es dort Abweichungen gibt, dann bekommen die Bauern – das ha­ben wir rechtlich sichergestellt – die Möglichkeit, zu berufen. Es werden die Prämien ausbezahlt, dann bekommt man einen Bescheid, und dort steht dann, die Fläche ist so oder so veränderbar, und dann kann man berufen.

Der Bescheid ist die Voraussetzung, dass jemand zu seinem Recht kommt. Er be­kommt einen Bescheid und kann berufen. Das haben wir gemacht über die Invekos-GIS-Verordnung, über den Behördenirrtum, und jetzt, seit gestern, verfügen wir über eine zusätzliche Möglichkeit. Man muss diese Berufungen nutzen. Die Landwirtschafts­kammern sind bereit, die Bauern zu beraten, die Berufungen zu machen, damit der Bauer aus der Sanktion herauskommt oder aus allfälligen Rückforderungen. Aber auch sie sind dem Recht verpflichtet. Wir müssen EU-Recht einhalten, und das EU-Recht sagt: Du kannst nicht sagen, Schwamm drüber, sondern du musst jeden einzelnen Fall prüfen. Wir müssen uns an die Rechtslage halten, trotz großem Respekt vor den Alm­bauern und allen anderen Bauern. Es zahlen andere Bauern in Österreich auch zurück, wo die Fläche nicht passt. Das ist ja kein Spezifikum, und daher geht es darum, dass wir uns bemühen, dieses System in Ordnung zu bringen, dass die Almbauern eine Si­cherheit haben und dass ihnen garantiert wird, dass sie nicht in der Unsicherheit sind.

Ich habe für das Übergangsjahr 2014 in Auftrag gegeben, das System zu entwickeln, und vor allem für die neue Periode ab 2015 ein neues System zu entwickeln. Die SOKO Alm arbeitet schon seit Längerem daran, wie wir den Bauern Rechtssicherheit geben können, weil wir auch in Zukunft eine Besiedlung im alpinen Raum haben wol­len.

Ein Punkt, den ich noch erwähnen will, ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ich habe gesagt, die Konsumenten sind die wichtigsten Partner. Mir sagen die Menschen, wir haben viel zu viele Lebensmittel-Kennzeichnungen. Es gibt viele verschiedene Su­permärkte, jeder hat sein eigenes Logo, man kennt sich nicht mehr aus. Es gibt ein einziges staatliches Gütesiegel, das AMA-Gütesiegel, rot-weiß-rot, wo AMA draufsteht. Das garantiert 100 Prozent Österreich, ein Tier, das in Österreich aufgewachsen, ge­schlachtet, verarbeitet worden ist. Kein anderes Gütesiegel garantiert das. Mein Ziel ist und unsere Politik war, dieses AMA-Gütesiegel auszubauen. Wir haben jetzt beispiels­weise eines für die heimische Fischproduktion gemacht oder auch für andere Dinge, damit die Konsumenten sagen, wenn ich Österreich kaufe, dann bekomme ich das auch.

Was wir nach der Pferdefleischsache in Europa erreicht haben, ist, dass die EU ihre Verbraucherinformationsverordnung ändern will, wir haben das beschlossen. Es sollen auch verarbeitete Lebensmittel gekennzeichnet werden. Woher kommt das Rindfleisch in der Lasagne? Aus Österreich, aus Deutschland oder sonst wo? Ich finde, dass der Konsument ein Recht darauf hat, zu erfahren, woher das Fleisch ist. Das soll dazu beitragen, dass man mehr Sicherheit hat. Betrüger wird es leider immer geben, das kann man nicht ausschließen, aber wenn wir die Bedingungen strenger machen, dann soll das ausgeschlossen werden.

Abschließend: Herr Bundesrat Köck, noch einmal Danke für die GVO-Selbstbestim­mung! Ein Ziel unserer Agrarpolitik, ökologisch und nachhaltig gesehen, ist, frei von Gentechnik im Anbau zu sein. Wir haben ja die gentechnisch zugelassenen Sorten in Europa in Österreich mit einem Anbauverbot belegt. Im Jahr 2009 musste ich zum vier­ten Mal die Aufhebung dieser Anbauverbote verteidigen. Da habe ich damals das Selbstbestimmungsrecht initiiert, dass in der Frage der Gentechnik jeder Staat für sich entscheiden soll, was auf seinen Äckern und Feldern geschieht.

 


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