BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 118

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geben. Prinzipiell sei das Gender Budgeting als nachhaltiger, durchsetzungsfähiger Prozess sehr positiv zu bewerten. Mängel bei den Sanktionen und die Zielsetzung könnten diese Wirkung aber natürlich abschwächen.

Der Bericht zitiert die Einschätzung der Ergebnisse des Gender Budgetings, welche der Budgetdienst der Parlamentsdirektion in der Budgetanalyse 2013 vornimmt. Das Bundesfinanzgesetz spreche zwar in den einzelnen Resorts die Problembereiche an, die Relevanz, die Qualität und das Ambitionsniveau der einzelnen Zielsetzungen, Maß­nahmen und Indikatoren seien dabei aber durchaus sehr unterschiedlich. Was die Ziel­setzungen hierzu betrifft, so fehle es an einem systematischen, ressortübergreifenden Ansatz, der die Ziele der Ressorts besser aufeinander abstimmt.

Was den im EU-Vergleich hohen Gender Pay Gap betrifft, so wird dazu festgestellt, dass Gender Budgeting einen wichtigen Beitrag zu dessen Abbau leistet.

Frau Kollegin Michalke, einen Ihrer Sätze kann ich unterschreiben. Sie haben gesagt, Sie wollen Politik machen, in der Männer und Frauen gleichgestellt sind. – Das ist das Einzige, was ich in Ihrem Redebeitrag unterstützen kann, weil ich glaube, meine Vor­rednerinnen und Vorredner haben sehr wohl gezeigt, dass es da sehr, sehr große Un­terschiede gibt und dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

Gender Budgeting ist ein Mittel auf dem Weg zum Abbau von Ungleichheiten und zur Erreichung tatsächlicher Gleichstellung. Daher ist es wesentlich und unverzichtbar, die gleichstellungspolitischen Ziele in den Mittelpunkt der Durchführung von Gender Bud­geting zu stellen. Alle Menschen können ihre persönlichen Fähigkeiten frei entwickeln, freie Entscheidungen treffen, ohne durch strikte geschlechterspezifische Rollen einge­schränkt zu werden. Die unterschiedlichen Verhaltensweisen, Ziele und Bedürfnisse von Frauen und Männern werden in gleicher Weise berücksichtigt, anerkannt und na­türlich auch gefördert.

Wesentliche Ziele einer Politik der Gleichstellung der Geschlechter sind der gleichbe­rechtigte Zugang für Frauen und Männer zu öffentlichen Leistungen und zur sozialen Sicherung, gleichberechtigte Mitbestimmungsmöglichkeiten, die ökonomische Unab­hängigkeit von Frauen und Männern, Autonomie und selbstbestimmte Lebensgestal­tung sowie ein Leben frei von jeder Form von Gewalt und Diskriminierung. Diese Ziele sind in den einzelnen Politikbereichen natürlich auch weiter zu konkretisieren. Und da­ran ist zu arbeiten.

Ich darf einige Beispiele positiv hervorheben. Ich komme aus dem Bereich der Lehr­lingsausbildung, und wir arbeiten sehr, sehr gut mit sehr, sehr vielen Institutionen zu­sammen, die Mädchen fördern, damit sie die Möglichkeit haben, in technische Berufe zu gehen. Da gibt es quer durch Österreich sehr unterschiedliche Institutionen, die sehr fördernswert sind, wo jungen Frauen die Möglichkeit gegeben wird, hinter die Kulissen zu blicken und nicht immer in den traditionellen Berufen – ich werde sie jetzt nicht an­sprechen – ihre Ausbildung zu machen, sondern auch in den technischen Bereich ge­hen, wenn es um qualifizierte Ausbildungen geht. Diese Vereine sind dringend weiter­hin zu fördern, um Jugendlichen eine echte Chance zu geben.

Ebenso gibt es Möglichkeiten, Genderbeauftragte in Unternehmungen zu installieren und sie natürlich auch ihre Arbeit machen zu lassen. Das soll nicht immer nur direkt in den Personalbüros angesiedelt werden, sondern das soll eine freie Stelle sein, wo Müt­ter, die wieder ins Erwerbsleben zurückkommen wollen, die nach der Karenz wieder ins Unternehmen zurückkommen wollen, über diese Wiedereinstiegsmöglichkeiten durch Beratung, durch qualitative hochwertige Beratung informiert werden; natürlich auch durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen, wenn man etwas längere Zeit in Ka­renz war.

 


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