dass die Bundesregierung im Rahmen der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 die Strafen erhöht und die Verfahren beschleunigt hat.
Finanzpolizeiliche Befugnisse ermöglichen seit damals auch einen effizienteren Vollzug, es kam zu einem Ausbau der Steuerprüfer, und wir wissen auch, dass bei den Finanzämtern das Personal auf einmal aufgestockt wurde. Ehemalige Mitarbeiter – ich kenne einige – des Bundesheeres haben gewechselt, sind zur Finanz gegangen und werden dort insbesondere bei der Betriebsprüfung eingesetzt. Die Großbetriebsprüfung, geschätzte Damen und Herren, muss vorangetrieben werden, denn angesichts der Internationalisierung bei den Großkonzernen ist es wirklich wichtig, dass eine Kontrolle und eine Kooperation über die Grenzen hinweg möglich ist.
Daher hat Österreich seit 2009 konsequent an den Regeln des Informationsaustausches in Steuersachen gearbeitet und den OECD-Standard in das österreichische DBA-Netzwerk übernommen. Aber, geschätzte Damen und Herren bei den Freiheitlichen, jedes Mal in den letzten Jahren, wenn wir hier Doppelbesteuerungsabkommen zu beschließen hatten, waren die Freiheitlichen dagegen. (Staatssekretär Mag. Schieder: Guter Hinweis! – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das hat gewisse Gründe ! – Bundesrat Jenewein: Sie verstehen es halt nicht!)
Ja, ich kann auch erklären, was ein Doppelbesteuerungsabkommen ist, lieber Kollege. Jedes Doppelbesteuerungsabkommen ist für sich ein eigener Staatsvertrag, bilateral zwischen den Staaten. Und jedes Abkommen ist anders und kann natürlich davon abweichen; es ist nicht das eine dem anderen gleichzusetzen. „Doppelt besteuern“ heißt also, dass man die Erträge in einem Staat versteuert. Es gibt auch die Möglichkeit, wie es in einigen Abkommen drinsteht, dass, wenn in einem Staat niedriger versteuert wird, der Rest dann in dem Staat versteuert wird, in dem der Firmensitz ist.
Aber es ist wahrscheinlich zu kompliziert, denn Sie waren immer dagegen bei diesem Doppelbesteuerungsabkommen. (Staatssekretär Mag. Schieder: Jahrelang haben wir es probiert! – Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist aber notwendig, um diesen Steuerschlupflöchern wirklich Einhalt zu gebieten, und es hat sich da sehr wesentlich etwas verbessert. Sie wissen auch, wie viele Doppelbesteuerungsabkommen wir hier ermöglicht haben.
Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Abkommen, die wir hier beschließen, ist es möglich, diese Regeln zu umgehen, Schwarzgeld in Steuersümpfen zu verstecken. Aktuelle Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene streben daher weitere Verbesserungen an, und eine der Verbesserungen ist das FATCA-Abkommen, der Foreign Account Tax Compliance Act, das seit 2010 in Kraft ist. Das heißt, dass international, also insbesondere mit den Vereinigten Staaten, verhindert wird, dass steuerpflichtiges Geld in ausländische Steueroasen geschafft wird. Dieses Abkommen wurde schon von sehr vielen Banken unterzeichnet und auch von sehr vielen Staaten.
Geschätzte Damen und Herren, unser Herr Staatssekretär hat schon das Profit-Shifting erwähnt, das bezieht sich auf das Risiko der Steuereinnahmen, die Steuersouveränität und Steuerfairness, eine Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage. Und diese Reduktion der nationalen Steuerbemessungsgrundlage kann auf unterschiedliche Art erfolgen, am häufigsten mit dem sogenannten Profit-Shifting, der Verschiebung von Gewinnen. Die Gewinne werden in jene Länder verschoben, wo keine oder sehr geringe Steuern anfallen.
Geschätzte Damen und Herren, es ist für uns ganz wichtig, dass internationale Konzerne ihre Milliardengewinne versteuern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pensionisten und die kleinen und mittleren Unternehmen, die brav im Inland die Steuern zahlen, sogenannte Steuerpatrioten, und im Gegensatz dazu ein in-
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