Präsident Reinhard Todt: Eingelangt sind die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2012, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ebenso bildet die Erklärung der Bundesregierung einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Reinhard Todt: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.
Der Vorschlag, von der 24-stündigen Aufliegefrist für die gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Reinhard Todt: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Erklärung der Bundesregierung auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 sowie 5 und 6 unter einem durchzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Erklärung der Bundesregierung
Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Ich begrüße die anwesenden Mitglieder der Bundesregierung mit Herrn Bundeskanzler Faymann an der Spitze und sein Team recht herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
Bevor ich dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass mir ein schriftliches Verlangen von fünf Bundesräten im Sinne des § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates vorliegt, im Anschluss an die vom Herrn Bundeskanzler abgegebene Erklärung eine Debatte durchzuführen.
Da dieses Verlangen genügend unterstützt ist, werde ich ihm ohne Weiteres stattgeben.
Ich erteile nun Herrn Bundeskanzler Faymann zur Abgabe der Regierungserklärung das Wort. – Bitte.
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