BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 32

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Wenn Länder einmal in Richtung Verfahren hin zu Programmländern sind, dann ist es mit der Souveränität der alleinigen Entscheidung aus; denn es haben natürlich dort von der Verfassung her auch die Parlamente das letzte Wort, aber wenn man nicht mehr ausreichend Mittel zur Bewältigung der eigenen Aufgaben bekommt und auf die euro­päische Gemeinschaft angewiesen ist, ist das an Bedingungen geknüpft. Und diese Bedingungen muss man dann erfüllen, wenn man die nötigen Finanzmittel erhalten will.

Ich möchte, dass auch die nächsten Generationen, weit über unsere – wie ich hoffe – lange gemeinsame Tätigkeit hinaus, von Nationalratsabgeordneten, Bundesräten und Regierungsmitgliedern nicht darauf angewiesen sind, dass sie, egal ob zur Banken­rettung oder gar für Programme, Mittel aus Solidaritätsmitteln erhalten, wo auch ihre eigene politische Entscheidungskraft durch das Erfüllen-Müssen von Bedingungen ein­geschränkt wird.

Daher bin ich so überzeugt davon, dass wir die Einzelmaßnahmen in diesem Regie­rungsprogramm  die Sie sicher gut kennen und die ich daher umso kürzer vortrage, weil ich überzeugt bin, dass Sie das Regierungsprogramm ohnehin kennen unter den sogenannten Finanzierungsvorbehalt gestellt haben.  Nicht weil das Herz fehlt für so notwendige, gute, richtige und fortschrittliche Maßnahmen im Sinne des Fortschritts unseres Landes, auch bei sozialen Verbesserungen und vielen anderen Verbesserun­gen, die wir gerne hätten, sondern weil es auch im finanziellen Rahmen sein muss. Und man kann nicht bei Punkt 1 über: Die Finanzen müssen in Ordnung sein!, reden und dann bei den Punkten 2, 3, 4, wenn es um die einzelnen Kapitel geht, das wieder vergessen haben und so reden, als würde Geld keine Rolle spielen.

Deshalb zeigen diese einzelnen Punkte, welchen Weg wir in welche Richtung gehen wollen. Es wird den Entscheidungsträgern dieser Republik aber auch nicht verheim­licht, dass das nur im Einklang mit den von mir jetzt doch sehr ausführlich dargestellten Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten geschehen kann.

Wenn man die Frage betrachtet, wie der Investitionsbereich angelegt ist – und zwar jener, der ohnehin in unserem Finanzpfad vorgesehen war, den wir noch einmal ver­stärken mussten, um alles einzuhalten zu können –, kann man feststellen, dass sicher­lich die Verkehrsfragen und die Fragen der Infrastruktur im Bereich von Straße und Schiene eine große Rolle spielen. In diesem Bereich kann man auch nicht auf einmal einen Schwenk vollziehen und bei einem Projekt, in dessen Rahmen man einen Tunnel zu bauen begonnen hat, einfach damit aufhören und vielleicht 20 Jahre später wieder weiterbauen. Das hätte keinen Sinn! Diese Projekte sind also leider nicht geeignet, in der Krise wesentlich verändert zu werden, vor allem jene, die ohnehin schon sehr weit sind wie etwa das Projekt Südstrecke, das vor vielen Jahren beschlossen, entschieden und gemeinsam begonnen wurde. Man kann vielleicht einmal bei einer Jahresrate et­was anders einteilen oder bei einer Straße einmal etwas günstiger machen und viel­leicht hinsichtlich einer Regelung, deren Umsetzung man sich optimal gewünscht hätte, feststellen, dass es auch sparsamer geht.

Daher ist ja auch eine Evaluierung dieser Projekte vorgesehen. Aber in großen Zügen, in den großen Linien und im großen Pfad der Infrastruktur wird dieses Programm be­treffend den Ausbau insbesondere auch unserer Bahn fortzusetzen sein. Das liegt nämlich auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich, natürlich der vielen Menschen, die die Bahn nutzen, sowie auch im Interesse des Gütertransports, den wir auch aus umweltpolitischen Gründen mittel- und langfristig stärker von der Straße auf die Schiene verlegen wollen.

Ich habe mit dem Thema Infrastrukturinvestitionen begonnen, weil ich weiß, dass diese Frage in den Bundesländern – wenn natürlich auch nicht in jedem gleich stark – we­sentlich für die Bevölkerung und für die Weiterentwicklung des jeweiligen Bundeslan-


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