Mit diesem Gesetz wollen wir die Zweiklassengesellschaft unter den Pädagoginnen und Pädagogen und damit auch unterschiedliche und ungerechte Entlohnung beenden, und das ist gut so. Im Juni habe ich mir hier ein neues, attraktives, leistungsorientiertes und faires Dienst- und Besoldungsrecht gewünscht und gehofft, dass dies auch in Verhandlungen mit der Standesvertretung und Regierung umsetzbar wird.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir jetzt als langjähriger Pflichtschullehrerin, Ausbildungslehrerin und nun als Direktorin einer Sekundarschule I, etwas Persönliches einzubringen. Seit ich mich erinnern kann, haben meine Kolleginnen und Kollegen sich gewünscht und es auch für absolut vernünftig gehalten, mehr zu verdienen, wenn man jung ist, wenn man eine Familie gründen will, kleine Kinder hat, ein Haus oder eine Wohnung braucht, und nicht am sogenannten Ende der Karriere, meistens, bevor man in Pension geht. Das haben wir jetzt, mit diesem Gesetz, geschaffen!
Die Kolleginnen und Kollegen aus meinem Bereich, dem Pflichtschulbereich, sind schon seit Jahren 21 oder 22 Stunden in ihren Klassen. Die pädagogische Leistung und Verantwortung ist für mich nach langjähriger Erfahrung und nicht als Außenstehende in der Grundstufe, im Primarbereich, bei den Jüngsten – angefangen von den Kindern, die durch das Elternhaus gefördert werden und daher schon Vorbildung mitbringen, den Schülerinnen und Schülern, die noch oder überhaupt soziale Schwierigkeiten aufweisen und sogar besondere Unterstützung und Förderung brauchen, bis zu jenen, die dem Unterricht wegen fehlender Sprachfertigkeit nicht folgen können – mindestens genauso groß wie dabei, Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II Fachbereichsarbeiten, Schularbeiten oder Aufsätze zu korrigieren.
PädagogInnen der Primarstufe und Sekundarstufe I brauchen meiner Meinung nach auch eine größere Flexibilität, mehr Differenzierungs- und Individualisierungsangebote, was folglich auch längere und intensivere Vorbereitungsarbeit bedeutet als in höheren Klassen, die erwiesenermaßen relativ homogen sind – das bedeutet, Schülerinnen und Schüler relativ gleicher Leistungsstärke zu unterrichten. Noch dazu wissen wir aus der Forschung, dass gerade die ersten Schulwochen für einen positiven oder negativen Zugang zum weiteren Lernen entscheidend sind – also eine enorme Verantwortung für die PrimarpädagogInnen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, auch die Möglichkeit, fachfremd zu unterrichten, die heute schon so oft angesprochen wurde, ist für uns PflichtschullehrerInnen jetzt möglich und auch relativ normal, wird aber durch das neue Gesetz eingeschränkt gehandhabt werden und dann nur mehr kurzzeitig möglich sein.
Ich persönlich sehe darin aber auch im Sekundarbereich eine Chance. Die Möglichkeit zu projekt-, zu fächerübergreifendem Unterrichten und zu Teamteaching sind leichter gegeben, und aus meiner langjährigen Erfahrung wird die Sportlehrerin kaum Chemie unterrichten, Monika hat dasselbe gesagt – oder vielleicht doch. Warum auch nicht?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich zum Beispiel habe aus persönlichem Interesse und weil Geschichte schon immer mein Hobby war und ist als ausgebildete Sport- und Englischlehrerin freiwillig fachfremd Geschichte gewählt und habe dann berufsbegleitend Politische Bildung studiert. Meiner Meinung nach und auch der Meinung der Eltern nach war das kein Nachteil und ist das kein Nachteil für meine SchülerInnen, und für mich persönlich war es überhaupt kein Nachteil.
Ein großer und wertvoller Schritt für mich ist in diesem Gesetz, dass das neue Dienstrecht nun nicht nach dem Einsatz in der Schulart unterscheidet und die jahrzehntelange Ungleichbehandlung von gleichen oder ähnlichen Lehrerleistungen im Bereich der Sekundarstufe I aufgehoben wird. Ein langjähriger Wunsch der PädagogInnen an den Pflichtschulen wird erfüllt, eine Ungerechtigkeit weniger.
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