BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 96

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möglich sein, Pflegekarenz in Anspruch zu nehmen. Die Regelungen für die Pflegeteil­zeit werden ebenfalls an die Privatwirtschaft angepasst.

Sehr wichtig sind auch das Recht der Beamtinnen und Beamten auf ein Dienstzeug­nis – damit ist gemeint, dass Beamtinnen und Beamte als Instrument der Mobilitätsför­derung einen Anspruch auf ein Dienstzeugnis erhalten –, die bessere Berücksichtigung von Teilzeitkräften und TelearbeiterInnen beim Fahrtkostenzuschuss, eine Begrün­dungspflicht bei Abweichen von Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission oder die Umsetzung von Unionsrecht. Damit ist die Einführung einer Urlaubsersatz­leistung für Beamtinnen und Beamte im Ausmaß von maximal vier Wochen gemeint, wenn diese vor Ausscheiden aus dem Dienst ihren Erholungsurlaub aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht konsumieren konnten. Darunter fallen etwa Lang­zeitkrankenstände oder Fälle von Invaliditätspension. Gleichzeitig wird der tatsächliche Verbrauch des Urlaubes vor Ausscheiden aus dem Dienst gefördert. Kein Anspruch besteht beispielsweise bei einer Entlassung oder bei vorzeitigem Ruhestand.

Zwei Punkte möchte ich noch erwähnen, die sehr, sehr positiv sind, insbesondere der eine Punkt, nämlich die Erhöhung der Entlohnung für Verwaltungspraktikanten und -prak­tikantinnen nach drei Monaten. Sie kommen in den öffentlichen Dienst, arbeiten bei uns drei Monate und bekommen dann 100 Prozent der Entlohnung eines Vertragsbe­diensteten in der Ausbildungsphase. Das ist ganz sensationell, wenn wir wissen, wie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten rekrutiert werden.

Durch den Aufnahmestopp, der jetzt seit Jahren besteht, sind wir – und ich darf das sagen, da ich persönlich auch aus dem öffentlichen Dienst komme, aus einem Ministe­rium – heilfroh, wenn wir Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten bekommen. Wir sehen ihr Knowhow und dass sie sich unglaublich schnell einarbeiten, und es war ungerecht, wie sie bezahlt wurden. Dieses Verwaltungspraktikum ist ja eine Phase der Ausbildung, und eigentlich arbeiten sie, als ob sie voll als Vertragsbedienstete aufge­nommen worden wären.

Diese neue Regelung finde ich ganz toll. Ich durfte schon mit etlichen Kolleginnen und Kollegen darüber sprechen, und die freuen sich schon riesig.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, Herr Bundesminister: Sabbatical für alle un­befristet durchgesetzt. Das ist ganz sensationell und freut mich auch. Aber – und jetzt kommt es – durch den Aufnahmestopp gibt es Fälle, die menschlich sehr berührend sind. Ich versuche sonst immer, sehr sachorientiert zu bleiben, diesmal ist es jedoch sehr emotional. Ich habe Kolleginnen und Kollegen, die um ein Sabbatical ansuchen. Der Dienstgeber würde es ihnen gewähren, allein wir können es ihnen nicht geben, da wir keine Ersatzkräfte haben. Damit meine ich jetzt nicht ein Ressort, das Unterrichts­ministerium, einen Landesschulrat. Dort kann das alles noch geregelt werden. Nicht mehr regeln kann man es in den nachgeordneten Dienststellen, an den Schulen. Wenn ein Schulwart, bei dem die familiäre Situation so ist, dass die Ehe auseinandergeht, er für die Kinder zu sorgen hat, im Burgenland lebt und in Wien arbeitet, ein Sabbatical nehmen möchte, um seine familiäre Situation neu ordnen zu können und wir als Dienst­geber sagen müssen, dass das nicht geht, weil wir keine Ersatzkraft haben, dann ist das so ein Fall.

Im nachgeordneten Bereich spüren wir ganz massiv den kompletten Aufnahmestopp. Und da hätte ich eine Bitte an dich, Herr Bundesminister. Natürlich weiß ich, dass der Aufnahmestopp verlängert wurde, aber meine ganz große Bitte wäre, mit all diesen Fällen zu dir kommen zu dürfen. Man sollte sich das einzeln anschauen. Man sollte den Aufnahmestopp nicht über einen Kamm scheren, sondern sich das von Dienst­stelle zu Dienststelle anschauen und schauen, wo wir da weiterhelfen können.Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.43

 


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