Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reiter. – Bitte.
13.43
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Das vorliegende Gesetz, die vorliegende Dienstrechts-Novelle enthält zahlreiche sehr positive Änderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes. Die sind hier schon angesprochen worden: Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, die Aufwertung des Verwaltungspraktikums, denke ich, ist ein ganz wichtiger Schritt, aber auch Dinge wie die stärkere Beachtung psychisch belastender Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst, die diversen Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Es sind auch Wehmutstropfen drinnen. Wir befürworten zum Beispiel die Anpassung des Fahrkostenzuschusses an das Pendlerpauschale. Dass jedoch die grundsätzliche Bevorzugung der Autopendler gegenüber den Benutzern des öffentlichen Verkehrs in diesem Bereich wieder nicht korrigiert worden ist oder nicht korrigiert wird, ist ein Wehmutstropfen. Ebenso ist der Kündigungsschutz für Frauen bis zum vorzeitigen Pensionsantrittsalter der Männer, also der Fall Pittermann und dessen Lösung, die durch das EuGH-Judikat notwendig wurde, für uns zu wenig weit reichend. Wir möchten einen echten Schutz vor Altersdiskriminierung in diesem Bereich haben.
Das Sondergesetz für die Vorsitzende des BG Enns ist schon vom Kollegen erwähnt und auch im Ausschuss diskutiert worden. Auch das sehen wir als Wermutstropfen in dieser Dienstrechts-Novelle.
Ein Wermutstropfen ist auch der Umgang mit eingetragenen Partnerschaften, die Anpassung ans Namensrechts-Änderungsgesetz. Mir ist völlig unverständlich, warum eingetragene Partnerschaften keinen Familiennamen besitzen. Welches Symbol damit gesetzt oder beibehalten werden soll, ist mir völlig unverständlich, denn gleichzeitig kommt es in der Novelle zur Anerkennung der Fürsorgepflichten eingetragener PartnerInnen. Das wurde entsprechend geregelt. Warum man das Namensrecht nicht auch gleich regelt, ist wirklich unverständlich. (Beifall des Bunderates Schreuder.)
Diese Sammelnovelle enthält viel Positives und, wie schon erwähnt, auch einige negative und Ja, aber-Punkte, aber ich werde trotzdem keinen Einspruch erheben, ebenso nicht gegen Punkt 4. – Danke. (Beifall des Bunderates Schreuder.)
13.47
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jachs. – Bitte.
13.47
Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die vorliegenden Novellen enthalten drei Herzstücke. Für mich, für meine Fraktion ist das vor allem die Pflegeteilzeit und die Pflegekarenz. Mit der Pflegeteilzeit wird sichtbar, dass wir als Arbeitgeber mit unseren Bediensteten in Bund, Ländern und Gemeinden solidarisch sind. Wir verlangen nicht nur Leistung, sondern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich auch auf unsere Solidarität als Dienstgeber verlassen. Wir tauchen mit ihnen schwierige Lebensphasen durch. Daher gibt es jetzt auch die verbesserte Pflegeteilzeit und Pflegekarenz für unsere Mitarbeiter in Bund, Ländern und Gemeinden.
Der zweite sehr erfreuliche Punkt ist die unbefristete Verlängerung des Sabbaticals. Die Wirtschaft lebt uns das bereits seit Langem vor. Nun wird es auch möglich, dass Beamte in Zukunft in jede Richtung, in jeder Form ein Sabbatical in Anspruch nehmen können. Und was uns besonders freut, ist, wir schauen nicht nur auf die Mitarbeiter im
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite