BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 102

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Kneifel, Köberl Günther, Köberl Johanna, Köck, Köll;

Lampel, Ledl-Rossmann, Lindinger;

Mayer;

Novak;

Oberlehner;

Perhab, Poglitsch, Posch-Gruska, Preineder, Pum;

Reich, Reisinger;

Saller, Schennach, Schödinger, Stadler, Stöckl;

Temmel, Tiefnig, Todt;

Winkler.

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Präsident Reinhard Todt: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Dieser Antrag ist angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

14.09.335. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsge­setz 1996 geändert werden (2 d.B. und 10 d.B. sowie 9126/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über das Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (3 d.B. und 11 d.B. sowie 9127/BR d.B.)

 


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