BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 36

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trifft die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014; das ist der Punkt, zu dem ich Stellung nehmen will. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass ich auch im Zusammen­hang mit der Diskussion über die Polizeistrukturreform – wir hatten in der letzten Legislatur­periode auch entsprechende Reformvorhaben, die die Frau Bundesministerin und ich auch gemeinsam präsentiert haben – die Hoffnung habe, dass wir auch da noch zu einem konsensualen Ergebnis kommen werden.

Aber nun zum Bundesministeriengesetz. Wir könnten wahrscheinlich tagelang disku­tieren, welche die richtige Zusammensetzung der Ministerien ist. Wenn man dem folgt, was Frau Bundesrätin Dr. Reiter gesagt hat, die von einer „Abschaffung“ des Wis­senschaftsministeriums gesprochen hat, dann würden wir – abgesehen davon, dass ich hinsichtlich dessen, was Sie gesagt haben, ganz anderer Meinung bin als Sie – wahrscheinlich ungefähr 30 Ministerien brauchen, denn das würde bedeuten, dass es keine Kombination von einem Ressort mit einem anderen Ressort geben dürfte.

Wir haben in den meisten Ministerien mehrere Bereiche, die kombiniert werden, nämlich um über diesen Weg zu einer überschaubaren, akzeptablen Anzahl von Minis­terien zu kommen. Der Darstellung, dass sozusagen die Kombination zweier verschie­dener Felder die Abschaffung des einen bedeuten würde, darf ich nur entgegenhalten: In Salzburg sind Wissenschaft, Migration, Sport und etliche andere Bereiche in einem Ressort kombiniert. In Salzburg sind Umwelt und Baurecht mit noch etlichen anderen Agenden in einem Ressort kombiniert, geführt von einer Landesrätin, die Ihrer Fraktion angehört. In Tirol sind Umwelt und Verkehr kombiniert, in einem Ressort, das zu Ihrer  (Bundesrätin Mag. Schreyer: Mobilität!) Nein, „Verkehr“ heißt es! Zumindest auf der Homepage steht ausdrücklich „Verkehr“.

Warum also Umwelt und Verkehr besser kombinierbar sein sollen oder warum Wissen­schaft und Migration und Sport besser kombinierbar sein sollen als Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, oder auch Umwelt und Landwirtschaft, warum Umwelt und Baurecht besser kombinierbar sein sollen als Umwelt und Landwirtschaft, kann ich jetzt vordergründig zumindest nicht erkennen. Ich glaube, es hängt immer auch von den Personen ab, die dann letztendlich diese Ressorts innehaben.

Und würde man davon ausgehen, dass es immer nur sozusagen monothematische Ressorts geben dürfte, dann hätten wir eigentlich nur ein Finanzressort, ein Gesund­heitsressort, ein Ressort Inneres und ein Justizressort, denn in allen anderen Be­reichen haben wir natürlich mehrere Themen kombiniert. Bei mir zum Beispiel sind Verfassung, öffentlicher Dienst und, wenn das hier beschlossen wird, Kunst und Kultur kombiniert. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsiitz.)

Eine Anmerkung noch zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates Herbert: Also, Frauen als „Spielwiese“ zu bezeichnen, halte ich für extrem respektlos. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Und dass Bundesministerin Heinisch-Hosek, die bisher auch schon für Frauen zustän­dig gewesen ist, eine entsprechende Kompetenz bewiesen hat, muss ich, glaube ich, nicht länger ausführen. Und ich muss auch nicht den Vergleich ziehen zu einem früheren Minister aus Ihrer Partei, der auch für diesen Bereich zuständig war – Sie wissen, wen ich meine. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Noch ein abschließender Punkt, sozusagen auch eine Richtigstellung aus meiner Sicht: Herr Bundesrat Krusche hat gesagt, die Anzahl der Minister und Staatssekretäre sei gleich geblieben. Also für mich sind 16 und 18 nicht identisch, und für mich sind zwei und vier auch nicht identisch. Da wir von 18 auf 16 reduziert haben oder, was die Staatssekretariate betrifft, von vier auf zwei reduziert haben, führt die eingangs von


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