Es werden heuer 230 Millionen € ausgeschüttet, im Jahr 2015 300 Millionen €, im Jahr 2016 350 Millionen €. Den Pflegefonds gibt es seit dem Jahr 2011. Auf Nachfrage in den diversen Bundesländern war festzustellen, dass er ziemlich unterschiedlich gehandhabt wird, logischerweise, weil die Landesgesetze in den Bundesländern wahrscheinlich auch entsprechend anders sind. Es ist in den letzten drei Jahren offensichtlich nicht in allen Bundesländern gelungen, einheitliche Standards für die Berechnungen zu erstellen, und es fehlen offenbar noch immer verbindliche Aussagen über die Tarifhöhe, den Personalschlüssel und eine von der Sozialhilfe unabhängige Finanzierung der Pflege.
Der Pflegefonds sollte, wie ja bereits angesprochen wurde, neue Anreize für innovative Konzepte bieten, zum Beispiel Seniorenwohngemeinschaften und informelle Hilfe für Angehörige oder freiwillige Helfer. Davon ist aber noch nicht in allen Bundesländern etwas erkennbar.
Wichtig wäre, dass die stationäre Pflege eher hintangehalten wird – wobei sie nicht vergessen werden darf, weil sie einfach notwendig ist. Speziell dieser Fonds sollte ausschließlich für mobile und teilstationäre Angebote beziehungsweise für Alternativen zu Pflegeheimen stehen, und der Schwerpunkt sollte effektiv auf neuen Projekten liegen.
Was Vorarlberg betrifft: Vorarlberg hat 19 Care und Case Management-Regionen gebildet. Die Mittel des Pflegefonds werden für die Verbesserung der Maßnahmen in der Langzeitpflege eingesetzt. Leider sind die Mittel nur – oder Gott sei Dank mittlerweile schon – bis 2016 gesichert. Für die Gemeinden, die durch Kostenbeteiligungen für die Einrichtung des Care und Case Managements eine Mitfinanzierung machen, ist das, wie gesagt, zeitlich begrenzt, und das ist ein Problem für die Gemeinden. Wenn sie jetzt diese Care und Case Management-Institutionen aufbauen, dieses Geld sozusagen als Starthilfe nehmen, aber ab 2016 diese Gelder nicht gesichert sind, dann bleiben die Gemeinden und die Länder auf diesen Kosten sitzen.
Es sollte also auch eine Finanzierung für die weiteren Jahre zugesichert werden. Im Übrigen ist die Finanzierung des Pflegefonds ja nicht ein Weihnachts- oder ein Ostergeschenk an die Gemeinden beziehungsweise an die Länder, sondern die Finanzierung erfolgt durch den Vorwegabzug von der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß Finanzausgleichsgesetz. Also diese Gelder stünden den Ländern aufgrund des Finanzausgleichs sowieso zu. Wie diese Verhandlungen ab 2016 aussehen werden, das wissen die Götter. Für die Gemeinden ist es aber durchaus notwendig, dass sie eine langfristige Planungssicherheit haben.
Sie sind der zuständige Minister für den Arbeitnehmerschutz. Erst gestern hatte ich in meiner Gemeinde eine Sitzung, in der es um den Bau eines neuen Pflegeheims ging. Jetzt möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf einen Punkt zu sprechen zu kommen. Bei der Heimordnung steht, dass zum Beispiel beim Bau eines Pflegeheims eine betriebsbereite Ausstattung notwendig ist. Dieser Ausdruck „betriebsbereite Ausstattung“ ist eigentlich nicht näher definiert. Es wäre vielleicht überlegenswert, in einer Überarbeitung dieser Heimordnung darauf Rücksicht zu nehmen, dass auch ein ergonomisches Arbeiten für das Pflegepersonal ermöglicht wird. Das würde sich sowohl auf die Patienten als auch auf das pflegende Personal positiv auswirken. Es hat sich gestern in der Diskussion herausgestellt, dass das ein großer Wunsch der Mitarbeiter ist. Das fällt sicher auch in Ihr Ressort als zuständiger Minister für den Arbeitnehmerschutz.
Wir stehen vor riesengroßen Herausforderungen. In der Zukunft braucht es sehr viel Kraft, sehr viele Mittel und vor allem auch eine umfassende Gesundheitsreform. Die FPÖ hat in der Vergangenheit eine Reihe von Initiativen und Anträgen eingebracht, die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite