BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 11

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Jedenfalls ist es dringend notwendig, dieses Thema für die Zukunft wirklich auf eine gesunde Basis zu stellen.

In der Steiermark haben wir derzeit – und dafür werden wir oft gescholten – die Rege­lung, dass wir nicht ganz auf den Unterhaltsanspruch verzichten. Es gibt in der öster­reichischen Rechtsordnung nun einmal den familiären Unterhaltsanspruch, geregelt im ABGB seit dem Jahre 1811. Und es gibt derzeit in der Steiermark die Linie, diesen Unterhaltsanspruch, Stichwort Pflegeregress – ein Reizwort in der steirischen Landes­politik –, zumindest zu argumentieren und auch zu überlegen. Er ist nicht in Stein gemeißelt. Wir werden auch weiterhin überlegen, wie wir in Zukunft die Pflege in der Steiermark finanzieren. Aber auch das gehört zur gesamtheitlichen Schau und Sicht­weise, darüber nachzudenken, ob es reicht, eine Steuerfinanzierung zu machen oder ein Versicherungsmodell, und wieweit wir eben auch diese Unterhaltspflichten in die gesamte Pflegeproblematik einfließen lassen.

Die Stoßrichtung, wenn man ins Regierungsprogramm schaut, ist absolut richtig. Der häuslichen Pflege, der nichtstationären Pflege ist, wo es geht, der Vorzug zu geben. Daher sind derzeit auch über 80 Prozent in nichtstationärer Pflege, also zu Hause betreute Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher. Darauf muss weiter ein Augenmerk gelegt werden, dass die mobilen Dienste, die Unterstützungen vor Ort ausgebaut werden und diese stationäre und auch sehr kostenintensive Pflege nur als Ultima Ratio dienen soll, eben wenn es keine andere Lösung gibt.

Die Conclusio: Der Pflegefonds ist eine wichtige Stütze für die Länder und Gemeinden, um die Herausforderung der Pflege zu bewältigen, aber es bedarf einer noch größeren Kraftanstrengung für die Zukunft, um eine dauerhafte Finanzierung zu sichern, nämlich über das Jahr 2016 hinaus. In diesem Sinne: Glück auf! Und danke, dass ich da dabei sein darf. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.20


Präsident Michael Lampel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


13.20.34

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Hundstorfer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuhörerInnen und ZuseherInnen an den Fernsehgeräten! Wenn Herr Kollege Gödl hier in seiner ersten Rede meint, er müsste die Großmannssucht eines ehemaligen Kärntner Politikers mit dem Thema Pflegefonds vermischen, dann finde ich das äußerst ver­wegen. Es wäre eher angebracht, dass er seinen Kollegen im Nationalrat oder der Regierungsspitze die Zustimmung zu einem Untersuchungsausschuss anrät. Dann könnte die Rolle der Menschen, die für diese Misere zuständig waren, vielleicht besser geklärt werden. Also das wäre, so glaube ich, eher angebracht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Perhab:  nennt man das Kindesweglegung!) – Das könnte man in einem Untersuchungsausschuss ohne Weiteres alles klären. Das ist kein Problem.

„Der positive Einfluss des Pflegefonds auf die Pflegedienstleistungen in Ländern und Gemeinden“, so lautet das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Herr Minister, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dafür viel Geld nötig ist. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir ja im Zuge der Pflegegelddiskussion dieses Thema bereits behandelt, wo es darum ging, den demographischen Wandel auch zur Kenntnis zu nehmen. Da wir im Rahmen dessen auch festgestellt haben, dass es in Zukunft enorme Mittel braucht, um diesem Pflegebedarf tatsächlich entsprechen zu können, ist die Einrichtung des Pflege­fonds natürlich eine gute Sache.

 


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