beginnend mit 60 AnfängerInnen – am 1. März soll die Anmeldung beginnen, am 4. Juli die erste Aufnahmsprüfung stattfinden, und im Herbst soll dann der Beginn des Studiums sein – und einer jährlichen Steigerung von maximal 60 StudentInnen.
Vereinbart ist auch eine Kooperation mit der Medizin-Uni Graz. Jedenfalls 120 Anfänger pro Jahr sollen die ersten beiden Jahre ihres Studiums an der Medizinischen Universität Graz absolvieren, 180 sollen dann in Linz beginnen. Die Sezierkurse sollen für alle 300 Anfänger pro Jahr in Graz stattfinden. Das heißt, da wird die gemeinsame Nutzung teurer Infrastruktur vorgesehen, damit werden Synergien genutzt. Genau das werden wir auch in den kommenden Jahren im Bereich der Universitäten brauchen, nämlich die Kooperation, die verstärkte gemeinsame Nutzung der Infrastruktur, um die Mittel, die schon angesprochen worden sind – das Budget ist knapp! –, auch wirklich zu nutzen.
Die formalen Dinge und die sonstigen Beschaffenheiten des Projektes sind ja im Wesentlichen von den Vorrednern dargestellt worden. Es sind drei Punkte, die immer eingewendet werden, um sozusagen Stimmung gegen das Projekt zu machen. Ich darf versuchen, diese jetzt einmal darzustellen und auch auszuräumen.
Erstens geht es um die Frage der Kosten. Es heißt, dass die Kosten überbordend wären und dass dies andere, vor allem medizinische Universitäten in ihrer Entwicklung mehr oder weniger beeinträchtigen würde.
Zweitens geht es um die Frage des Bedarfs. Es wird auch die Frage des Bedarfs gestellt, nämlich ob es angesichts einer guten Ärztedichte in Österreich in den nächsten Jahren überhaupt notwendig ist, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die dritte und damit auch verbundene, über alles gehende Frage betrifft die Qualität. Es ist teilweise bemängelt worden, dass hier die Qualität von Anfang an vielleicht in Frage stünde.
Ich darf auf diese drei Probleme oder scheinbaren Probleme ganz kurz eingehen.
Erstens, was die Kosten anlangt, ist es so, dass wir hier einen neuen Weg gehen, der auch schon in der Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich eingeschlagen wurde und erprobt ist, nämlich eine Artikel-15a-Vereinbarungs-Partnerschaft mit dem jeweiligen Bundesland. Welchen Vorteil hat diese Partnerschaft? – Es sind vor allem die Kostenstruktur und die Kostendeckelung klar ersichtlich. Das haben wir bei der Donau-Universität Krems und beim IST Austria in Klosterneuburg schon positiv erleben können; genau das Gleiche wird auch hier sein.
Das heißt, in dieser Legislaturperiode – bis zum Jahr 2018 – werden die Kosten insgesamt 58,2 Millionen € betragen, und davon hat der Bund 35 Millionen € zu tragen. Diese Kosten sind durch Zusatzmittel aus Reservemitteln des Finanzministeriums abgedeckt. Damit ist der erste Einwand, wir hätten hier keine klare Kostenstruktur, ausgeräumt, vor allem auch der Einwand, es würde dadurch jemand benachteiligt. Wir haben eben zusätzliche Mittel, die anderen nicht weggenommen werden. Und besonders interessant ist, dass natürlich auch in den Jahren 2017 bis 2028 die jeweiligen Kosten auf die schon zur Verfügung stehenden Mittel aufgeschlagen werden.
Wir haben uns aber auch mit den Universitätsrektoren darauf geeinigt, dass für den Gesamtausbauplan aller Universitäten, Hochschulen und auch Fachhochschulen insgesamt Mittel von rund 1,6 Milliarden € in den nächsten Jahren notwendig sein werden – wir kämpfen gerade darum, das heißt, wir schauen, dass im Finanzrahmen auch die entsprechende finanzielle Abbildung vorhanden sein wird. Es geht vor allem darum, die Hochschulmilliarde als dringendste Notwendigkeit für die nächsten Jahre fortzuschreiben. Alles andere zieht sich ja dann schon in die nächsten Jahre hinein.
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