BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 46

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Was wir ebenfalls bei den Kosten haben und was mit dem Entschließungsantrag in etwa korrespondiert, ist, dass wir, was den klinischen Mehraufwand anlangt, in Linz die Situation vorfinden, dass wir von Anfang an mit einer Kostenstellenrechnung arbeiten und zwischen dem Mehraufwand für Gebäude und Infrastruktur und dem personellen Aufwand schön und sauber trennen können. Das ist an anderen Universitäten nicht gegeben, ist diesen aber nicht zum Vorwurf zu machen, denn es hat sich teilweise einfach so entwickelt. Aber im Endeffekt ist nicht wirklich nachvollziehbar, welches System dahintersteht.

Ein System steht auf jeden Fall dahinter – das entspricht nicht ganz dem Ent­schließungsantrag, in Richtung Salzburg –: Der Bund trägt in keinem Fall – außer in Wien, und das ist ohnehin teuer genug – alle Mehrkosten; teilweise haben wir wun­derbare Aufteilungen. Und diese wunderbare Aufteilung, dass eben das Land und auch andere Kosten mittragen, wollen wir auch im konkreten Fall – in Zukunft eventuell als Systembestandteil; wir verhandeln ja gerade den klinischen Mehraufwand für alle anderen – zumindest in die Verhandlung einbringen. Das ist ein neuer Ansatz, der aus meiner Sicht besonders positiv ist.

Neu ist auch – das ist noch nicht erwähnt worden –, wir gehen an einer öffentlichen Universität erstmals den Weg, dass das Medizinstudium nach der Bologna-Struktur abgewickelt wird. Das sehe ich auch deswegen als grundsätzlich positiv, weil das die internationale Vergleichbarkeit sicherstellen wird. Das heißt, es sind drei Jahre Bache­lor und dann drei Jahre Master und alle anderen Elemente so wie in der Bologna-Struktur vorgesehen.

Jetzt eine kleine Schmeicheleinheit für Salzburg: In Salzburg und bei der Land­steiner Privatuniversität in Krems ist das genauso. Privatuniversitäten machen das also schon, und das ist, so glaube ich, sehr positiv.

Meine Damen und Herren! Damit ist, würde ich sagen, die finanzielle Frage, die Kos­ten­frage ausgeräumt. Wir tun das Möglichste. Ich gehe auf andere Kalkula­tions­grundlagen nicht mehr ein, aber das ist eine sehr, sehr sparsame Variante für beide Teile, weil hier eben – ich danke auch Graz – eine Kooperationspartnerschaft einge­gangen worden ist.

Die wichtigere Frage in diesem Zusammenhang, die natürlich mit dem ersten Teil zusammenhängt, ist: Was ist mit dem Bedarf? – Wir haben in Österreich eine gute Struktur, was die Anzahl, was die Quantität anlangt, aber wir haben qualitativ Prob­leme, weil viele Ärzte eben nicht tätig oder vor allem im Regionalbereich sind – ich spreche das Waldviertel, das Mühlviertel, aber auch Tirol an – oder bald in Pension gehen. Wir reden in diesem Zusammenhang nicht nur von einem oberösterreichischen Problem, sondern von einem Bundesproblem.

Wir haben da mehrere Studien, in Oberösterreich, auf Gesamtebene, gemacht und aus all diesen Studien geht hervor, insbesondere aus der Studie, die im Jahr 2012 vom BMWF, also von uns, und von der Ärztekammer gemeinsam in Auftrag gegeben wurde, dass wir bis ins Jahr 2030 einen Fehlbedarf von 2 700 bis 7 400 Ärzten haben. Warum diese Differenz oder Bandbreite, habe auch ich mich sofort gefragt. Deswegen, weil für den tatsächlichen Fehlbedarf dann entscheidend ist, ob jemand mit 60, 65 oder 70 Jahren in Pension geht; und das sind verschiedene Annahmen.

Wenn ich davon ausgehe, dass – und das hat eine Befragung ergeben – von den 1 380 Absolventen im Jahr rund 575 nicht in Österreich tätig werden, sondern in Bayern, irgendwo im Ausland, dann ist es sehr wohl berechtigt, dass wir erstens eine Quote haben und zweitens auch eigene Anstrengungen unternehmen, um sozusagen der EU nachzuweisen: Wir tun das Möglichste, um den Bedarf selbst abzudecken! Es ist das daher – viele befürchten, wir hätten ein Problem mit der Quote – ein Argument


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