BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 70

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Zur Frage 22:

Wer davon ist für Datensicherheit zuständig? – Für Datensicherheit zuständig ist das BIFIE selbst, konkret das Zentrum für Management und Services im BIFIE. Wenn sensible Daten im Zuge von IT-Anwendungen an Dienstleister, wie ich sie soeben genannt habe, zum Beispiel an die Firma Kapsch, weitergegeben werden, so müssen die sich vertraglich verpflichten, dass sie hinsichtlich der Datensicherheit die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch im BIFIE zur Anwendung kommen. So war es auch bei dieser Informellen Kompetenzmessung, die da jetzt hochgegangen ist, mit den Daten.

Das heißt, alle Firmen, die in diesen Bereichen tätig sind, sind somit im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Datensicherheit verpflichtet. Das wird auch vertraglich festgelegt – auch für Druck, Logistik, Rechenzentren, Softwareplattformen et cetera. Das ist abgesichert. Trotzdem ist ein Leck entstanden. Das muss so schnell wie möglich aufgeklärt werden.

Ich möchte die Fragen 23 und 26 gerne zusammenziehen, weil ich Ihnen antworten möchte, dass ich die Antworten so schnell wie möglich schriftlich nachreiche. Ich habe mir keinen Überblick mehr machen können, wie viele Firmen das in Summe sind. Auch mit Xerox oder anderen Anbietern haben mein Ministerium und das BIFIE jetzt Ver­träge. Das muss man jetzt herausfiltern, und das würde ich Ihnen gerne so schnell wie möglich schriftlich nachreichen.

Zur Frage 24: „Gab es für die einzelnen Leistungen eine Ausschreibung?“

Selbstverständlich unterliegt das BIFIE auch dem Bundesvergabegesetz aus 2006, und Aufträge mit einem Volumen über 100 000 € werden selbstverständlich ausge­schrieben. Die genaue Handhabung des Bundesvergabegesetzes ist im Organisations­handbuch des BIFIE festgelegt. Im Zuge der zweiten Novellierung des BIFIE-Gesetzes in 2012 wurde zudem festgelegt, dass alle Verträge des BIFIE, deren Volumen 60 000 € überschreiten – die Summe wurde herabgesetzt –, dem Aufsichtsrat vorher zur Genehmigung vorzulegen sind. Das beinhaltet selbstverständlich auch die Aus­schreibungen beziehungsweise die Einleitung von Ausschreibungsverfahren. Ich habe folgende sechs Ausschreibungen zu verlesen:

Erstens: Vergabe Druck von Testmaterial für Schülerstudien in Österreich 2013 bis 2015 an Xerox Austria;

Zweitens: Vergabe Logistik von Testmaterial für Schülerstudien in Österreich 2013 bis 2015 an MBE Mail Boxes etc. - Büro und Versandservices GmbH;

Drittens: PLATO 2013, Web-Anwendung zur Unterstützung von Schülerleistungs­studien in Österreich an ANEXIA Internetdienstleistungs-GmbH;

Viertens: Vergabe Druck und Konfektionierung von Test- und Prüfungsunterlagen für SRDP und FT 2014 bis 2016 an B.O.S. Beratungs- und Organisationsservice-GmbH;

Fünftens: Vergabe Logistik von Test- und Prüfungsunterlagen für SRDP und FT 2014 bis 2016 an Post.Wertlogistik GmbH;

Sechstens: Vergabe von Dienstleistungen zum technischen Hosting für Server und IT-Infrastruktur des BIFIE in einem Rechenzentrum ab 1. März 2014 an conova com­munications GmbH.

Zur Frage 25:

Folgende Aufträge mussten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht ausgeschrieben werden, das sind Aufträge unter den von mir genannten Summen: Plattform CORA, Plattform ERGO , Plattform RLK, Plattform IKM, Plattform PIA.

 


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