BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

oder eben einfach eine Differenzierung vorgenommen wird. Und wenn ich den Kindern in der Schule vielleicht aufgrund des gut gemeinten Ansatzes, sie beschützen zu wollen, von ihnen das Böse fernhalten zu wollen, den Blick auf ihr weiteres Leben, die Realität nehme, dann glaube ich, dass das zwar gut gemeint, aber das Gegenteil von gut ist. Das ist eigentlich der Kernpunkt unserer heutigen Dringlichen Anfrage.

Ich denke, wir haben unseren Kindern gegenüber die Verpflichtung, ihnen auch jene Realität vor Augen zu führen, die wir alle nicht so haben wollen, aber die es halt auch ist, und sie zu lehren, mit dem Leben und auch den mitunter unschönen Zeiten des Lebens umzugehen. In der Schule kann man ihnen dies noch behütet beibringen, im wirklichen Leben allerdings nicht mehr.

Ich meine, der schlechteste Weg wäre, wir erziehen unsere Kinder zu realitätsfremden, sorglosen Wesen, um sie in weiterer Folge in eine Lehrzeit zu entlassen, wo sie man­gels geeigneter Voraussetzungen zwangsweise scheitern sollen, um sie dort wiederum in öffentlichen Lehreinrichtungen aufzufangen, um sie nicht quasi gleich aufgeben zu müssen, und sie dann – weil man dann vielleicht die Erkenntnis hat, dass sie für die Arbeitswelt schlussendlich nicht richtig gerüstet waren – vielleicht in die Mindestsiche­rung zu entlassen.

Das ist ein Szenario, das ich mir für meine Kinder nicht wünsche und das, glaube ich, wohl auch Sie alle hier nicht wünschen. Daher glaube ich, dass es auch in der Schule eine Differenzierung je nach Lernerfolg, nach dem sozialen Verhalten und nach dem Fleiß geben muss, und das sowohl im positiven Sinne als auch in Form von Sank­tionen, wenn dieses positive Verhalten nicht eintritt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, den ich heute noch ansprechen möchte, ist das Datensicher­heits­desaster beim BIFIE. Kollege Jenewein hat es schon angesprochen: Es ist nicht der erste Fall, dass im öffentlichen Bereich, sagen wir einmal, sorglos und in gewissem Maße unverantwortlich umgegangen wird mit den Daten von Bediensteten, von Mitar­beitern, aber auch von Personen, von Bürgerinnen und Bürgern, die sich an diese Institution wenden oder auch zwangsläufig mit ihr zu tun haben. Es ist dies nicht der erste Fall, dass da Daten missbräuchlich, ohne dass es gesetzlich vorgesehen wäre, an die Öffentlichkeit gelangen.

Wir sprechen da nicht von ein paar Daten, sondern von 400 000 Testergebnissen von Schülerinnen und Schülern, die – und da muss ich Ihnen widersprechen, Frau Bun­desminister – zwar vordergründig nicht zuordenbar sind, aber über den Umkehrweg Schule, Lehrer und Testabfrage sehr wohl eine Zuordnung möglich ist, um welchen Schüler es sich handeln kann. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Nein!)

Was in dieser Diskussion auch wesentlich vernachlässigt wurde, sind die persönlichen Daten von den 37 000 Lehrern, die dabei auch freigesetzt wurden, an die Öffentlichkeit gelangt sind, die genauso schutzwürdig sind. Auch diese 37 000 Lehrer haben ein Recht darauf, dass man den Datenschutz gerade in einem ministeriellen oder dem Ministerium vorgelagerten Bereich ernst und wichtig nimmt. Das wurde aber schwer vernachlässigt.

Ich glaube, da ist es wohl der übliche Mix, der sich bei solchen Dingen immer auf­macht: Es ist eine Vernachlässigung von Pflichten, die einer oder mehrere zu erfüllen haben. Es ist eine fachliche Inkompetenz, weil man sich mit der Materie, obwohl man dafür verantwortlich ist, wohl nicht wirklich auseinandersetzt und irgendwie gar nicht auf die Idee kommt, dass man da einen Handlungsbedarf hätte. Wahrscheinlich ist es auch eine nicht ausreichende Anwendung der erforderlichen Technik, die ja zur Verfügung steht, um solche Datenproblematiken, in diesem Fall „Datenabsaugen“ – nein, es ist kein „Datenabsaugen“, das ist ja einfach veröffentlicht worden – zu verhin­dern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite