BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 107

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Bankenunion kommen, dann ist das komplett konträr zu dem, was Sie heute gesagt haben. Ich darf auch feststellen, dass wir bereits letztes Jahr den ersten Teil des Bankeninsolvenzrechts abgeschlossen und beschlossen haben und uns jetzt in der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Pakets auch darüber einigen werden, wie wir genau die Banken abwickeln werden. Ich bin davon überzeugt, dass hier auch insbesondere eine europäische Lösung notwendig ist, damit wir eben angesichts derartiger Dinge, wie sie uns im Zuge der Bankenkrise ereilt haben, auch eine Vorgangs­weise für die Abwicklung von Banken haben.

Nun noch einmal zur Steuergerechtigkeit: Bei den Maßnahmen, die wir im Abgaben­änderungsgesetz vorfinden, möchte ich insbesondere die Anti-Profit-Shifting-Regelung hervorheben. Wir sind Vorreiter in Europa, was die Strenge dieser Regelung betrifft. Wir erwarten zirka 100 Millionen € aus deren Umsetzung, und zwar ist das sogenannte Anti-Profit-Shifting ein Abzugsverbot im Körperschaftsteuergesetz, dass Lizenz-, Zins- und Patentzahlungen an Empfänger in Niedrigsteuerländern nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der Steuersatz – also die effektive, nicht die nominelle Besteuerung – unter 10 Prozent liegt. Österreich ist somit Vorreiter in Europa, und die Regelung ist die strengste ihrer Art.

Gesetze, wie diese Anti-Profit-Shifting-Regelung haben ja auch einen handfesten Hinter­grund. Ihnen allen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist wahrscheinlich eine Schätzung der EU-Kommission bekannt, wonach den EU-Staaten rund eine Billion Euro jährlich vorenthalten wird, indem Vermögenswerte und Geldvermögen vor den staatlichen Behörden sozusagen versteckt werden. Da ist insbesondere ein Bündel an Maßnahmen notwendig, und das neue Abzugsverbot ist ein Teil davon. Das Paket beinhaltet unter anderem auch, dass das sogenannte Verwertungsverbot in Geldwäscheermittlungsverfahren fällt.

Damit komme ich schon zum nächsten Punkt, und zwar zur Reform der Gruppen­besteuerung: Die Geltendmachung von Verlusten ausländischer Konzerntöchter wird auf EU- und EWR-Staaten beschränkt, sowie auf Staaten, mit denen ein ausreichend hoher Amtshilfe-Standard bei Abkommen vereinbart wurde. Die Abzugsfähigkeit wird mit 75 Prozent des Gewinns beschränkt. Die Firmenwertabschreibung wird abge­schafft, wobei eine Teilwertberichtigung beibehalten wird, und daraus ergeben sich auch rund 50 Millionen € mehr an zusätzlichen Einnahmen für den Staatshaushalt.

Moniert wurde auch – insbesondere von Herrn Bundesrat Kneifel – die Stabilitäts­abgabe, öffentlich Bankenabgabe genannt. Ich möchte hier feststellen, dass mit der Bankenabgabe rund 640 Millionen € erwartet werden und dass wir jetzt die Bemes­sungs­grundlage – weg von den Derivaten; insbesondere bei den Derivaten waren Ver­schiebungen möglich, und wir hatten nicht das Aufkommen, das wir uns erwartet hatten – auf die Bilanzsumme umgestellt haben. Wir haben jetzt ab 1 Milliarde € Bilanzsumme die Stabilitätsabgabe, und da gibt es auch einen Deckel mit den 20 Milliarden. Der Bankensektor wird – weil der Kollege noch einmal das Banken­system angesprochen hat – auch einen bedeutenden Teil seiner Krisenkosten selbst bezahlen.

Frau Kollegin Mühlwerth, Sie haben ja Ihre Argumente schon vorgebracht, bevor die Dringliche Anfrage aufgerufen wurde. Ich darf schon feststellen, dass einige Maßnah­men nicht nur im Regierungsprogramm stehen, sondern dass in der Nationalrats­sitzung zwei Initiativanträge eingebracht wurden, insbesondere möchte ich die 350 Millionen € für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorheben.

Sie alle sind ja ständig bei den Bürgerinnen und Bürgern unterwegs und wissen natürlich auch aus Ihrer Erfahrung, wie wichtig es ist, dass gerade ältere Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz finden. Es gibt


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