insbesondere sehr, sehr viele Frauen, die nach den Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen, die oft sehr lange zu Hause geblieben sind, auch aufgrund familiärer Situationen, und auch Möglichkeiten finden möchten, in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ich glaube, dass es gerade die richtige Antwort ist, 350 Millionen € für diese älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
Wir haben auch einen Initiativantrag eingebracht, der 200 Millionen € für die Lohnnebenkostensenkung vorsieht – gerade in Zeiten der Krise reagiert die Regierung mit dieser Lohnnebenkostensenkung.
Sie haben auch fehlende Reformen moniert. Ich bin ja aus der Steiermark, man hört es wahrscheinlich ein bisschen an meinem Dialekt, und mir ist eines aufgefallen – und das merke ich insbesondere in der Steiermark –: Von der Opposition beziehungsweise von der FPÖ werden immer Reformen moniert, macht man aber welche, dann sind Sie die ersten, die diese Reformen nicht goutieren und immer kritisieren. Das sollte auch gesagt werden. (Bundesrätin Mühlwerth: immer alles schön!) – Das hat nichts mit Schönreden zu tun, Frau Kollegin, sondern das sind reine Feststellungen (Bundesrätin Mühlwerth: Von uns auch!), die ich aus meiner politischen Tätigkeit treffen kann.
Mit einem Abänderungsantrag wird auch eine neue Regelung beim Rehabilitätsgeld geschaffen. Dieses wird künftig von den Krankenkassen ausbezahlt, weswegen auch eine Pauschalbesteuerung wirksam wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist ein nächster Schritt auf dem Konsolidierungspfad der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm vereinbart, dass wir das strukturelle Nulldefizit 2016 erreichen wollen. Die Bundesregierung hat auf der Regierungsklausur – weil das von Herrn Bundesrat Schreuder angesprochen wurde – auch die Senkung des Eingangssteuersatzes vereinbart; das wurde im Regierungsprogramm vereinbart, und auch die Einsetzung einer Steuerreformkommission; das wurde auch in einigen Redebeiträgen hier angesprochen.
Wir haben jetzt einmal das Steuerungsgremium festgesetzt, und jetzt gilt es natürlich, die Expertinnen und Experten zu berufen, damit die Arbeit beginnen kann. Wir erinnern uns: Die letzte Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes erfolgte 1988. Es geht da einerseits um eine Neustrukturierung beziehungsweise eine Neukodifikation des EStG, aber natürlich auch darum, Möglichkeiten zu schaffen, den Eingangssteuersatz auf 25 Prozent zu senken.
Wir müssen aber bei der Verteilung der Abgaben selbstverständlich auch darauf achten, dass wir wegkommen vom Faktor Arbeit, denn Österreich ist hinsichtlich der Belastung des Faktors Arbeit im EU-Vergleich auf dem Spitzenplatz, und es geht natürlich um mehr Netto vom Brutto. Allerdings – und das wurde heute auch angesprochen – steht das gesamte Regierungsprogramm, jede einzelne Maßnahme unter einem sogenannten Finanzierungsvorbehalt, und ich glaube, dass es Kernaufgabe dieser Regierung sein wird und sein muss, sich Spielräume zu erarbeiten, um derartige Maßnahmen zu finanzieren und vor allem auch finanzieren zu können.
Ich glaube, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass wir dieses Steuersystem, diese Ungleichbehandlung, insbesondere die hohe Belastung des Faktors Arbeit ändern. – Danke, für Ihre Aufmerksamkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)
19.28
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