BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 106

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über 100 000 €, dann der Einlagensicherungsfonds und zum Schluss erst der Steuer­zahler. Das ist ganz wesentlich.

Und wenn wir einen Bankenpleiteabwicklungsfonds auch noch hinbringen, dann könnten wir diesen mit der Bankenabgabe speisen.

Eine Bankeninsolvenz zeigt den Investoren auch, dass sie in Zukunft nicht mehr damit rechnen können, dass der Steuerzahler per Bail-out ihre Verluste sozialisiert. (Bun­desrätin Zwazl: Die Banken zahlen 650 Millionen € an Bankenabgabe, und das fließt ins Budget! In Deutschland sind es 500 Millionen, obwohl Deutschland, wie wir wissen, größer ist, und dort geht sie in einen Fonds für die Banken!)

Ja, es wäre auch sinnvoll, dass die Bankenabgabe direkt in den Fonds für zukünftige Bankenrettungen geht und nicht anderweitig verwendet wird.

Ein Lösungsvorschlag, den man auch bei anderen Sanierungen macht, ist, dass man die Gläubiger heranzieht und die Schulden quasi in Eigenkapital umwandelt. Das heißt, man macht die Gläubiger zu Anteilseignern der Bank. Das wäre eine mögliche Vor­gangsweise – man nennt sie Debt-Equity-Swap. Damit wären die Gläubiger mit den Interessen der Steuerzahler gleichgeschaltet. Das wäre ein möglicher Ansatz. Viel­leicht denken Sie darüber nach. – Danke.

19.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


19.16.23

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich bedanke mich zunächst einmal für die Diskussion. Ich habe mir erlaubt, mich nach der ersten RednerInnenrunde zu Wort zu melden, und ich habe hier schon einige Diskus­sionspunkte gehört, auf die ich natürlich auch gerne eingehen werde.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz wird der nächste Schritt der Konsolidierungs­maß­nahmen der Bundesregierung gesetzt. Wir haben vor Kurzem im Nationalrat das sogenannte Budgetprovisorium beschlossen, wo wir auch die heute schon ange­sprochenen 500 Millionen € bei den Ermessensausgaben der einzelnen Ressorts eingespart haben. Nun wird der Staat aus diesem Abgabenänderungsgesetz rund 770 Millionen € einnehmen, in den kommenden Jahren jeweils rund 1,2 Milliarden €.

Da von Herrn Bundesrat Schreuder insbesondere auch die Steuergerechtigkeit ange­sprochen wurde, werde ich gerne darauf eingehen. Man muss sich natürlich das Paket insgesamt näher anschauen und genau darauf achten, was auch an Steuergerech­tigkeit in diesem Paket beinhaltet ist. Außerdem sei auch erwähnt – gerade auch in diesem Gremium, im Bundesrat –: Durch das Abgabenänderungsgesetz werden rund 1,7 Milliarden € an Mehreinnahmen für Länder und Gemeinden erwartet.

Das Paket ist auch in sich ausgewogen. Wenn man die innere Struktur genauer betrachtet und sich die Maßnahmen bis 2018 ansieht, dann stammen zirka 1,5 Milliar­den € aus unternehmensbezogenen Maßnahmen und zirka 1,3 Millionen € aus der verbesserten Steuergerechtigkeit. Und da möchte ich auch, insbesondere hier in diesem Hause, die Nichtabsetzbarkeit der Managerbezüge ab einer halben Million Euro sowie auch die KESt-Pflicht für Drittstaatsangehörige ansprechen.

Mein Vorredner vom Team Stronach hat auch insbesondere die Bankenabwicklung und das gesamte System angesprochen. Ich habe das eigentlich sehr interessant gefunden, denn wenn ich mir im Nationalrat die Diskussionen anhöre und insbe­sondere auch jene Aussagen, die vom Team Stronach bezüglich EU und europäische


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