dass in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen eine Gesamtsicht zu entwickeln und ein Gesamtpaket zu bewerten ist.
Positiv ist aus meiner Sicht, dass keine gesetzlichen Ansprüche auf Sozialtransfers beschnitten worden sind und es für einige wichtige Bereiche mehr Budgetmittel geben wird. Es ist schon angesprochen worden: das Thema verbesserter Chancen älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt, Kleinkindbetreuung, Familienbeihilfe, Pflege, Wohnbau und so weiter, was wiederum zu wichtigen Investitionen und damit zu Beschäftigung führen wird.
Weiters ist aus meiner Sicht positiv zu bewerten, dass der größere Teil der einnahmenseitigen Maßnahmen im Gewinnsteuerrecht kommt: durch Verhinderung unerwünschter Steuergestaltungsmöglichkeiten und Schließung von einigen Steuerlücken sowie Maßnahmen zur Steuergerechtigkeit. Der Rest kommt aus Verbrauchssteuern.
Auch Maßnahmen zur Verwaltungsökonomie und Verstärkung von Kontrollen sind eingeflossen, wie zum Beispiel der sinnvolle Informationsaustausch zwischen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung bei An- und Abmeldung von Beschäftigten.
Wäre es zu einer Einigung über eine reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer von großen Vermögen sowie eine Vermögensteuer für Millionäre gekommen, hätte das den großen Vorteil gehabt, dass diese Steuern den privaten Konsum praktisch nicht beeinträchtigt hätten. Weil das politisch nicht durchsetzbar war, kommt es nun zu Erhöhungen bei Verbrauchssteuern, die Konsumenten belasten werden. In der Detailausgestaltung ist es allerdings gelungen, eine gewisse soziale Ausgewogenheit zu finden.
Aus meiner Sicht lassen sich die Maßnahmen in drei Gruppen gliedern. Erstens: Lückenschließungen im Gewinnsteuerrecht, von der Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managerbezügen über 500 000 € – das ist schon angesprochen worden – über die Einschränkung bei der Gruppenbesteuerung und das in Europa vorbildliche Verbot des Profit Shifting bis hin zur Einschränkung der Geltendmachung des Gewinnfreibetrags auf Wohnbauanleihen. Es kann doch nicht richtig sein, dass sich größere Unternehmen, größere Konzerne durch interne Kostenverrechnungsmöglichkeiten niedrigere Steuerleistungen herausholen als Klein- und Mittelbetriebe!
Zweitens: lohnsteuerliche Maßnahmen. Hier ist mir wichtig zu erwähnen, dass es zu keiner Schlechterstellung bei Abfertigung, Kündigungsentschädigung und arbeitsrechtlichen Vergleichen gekommen ist. Ausnahmen bilden hier nur sehr hohe Monatsbezüge von mehr als rund 13 500 €. Dass die Befristung der Solidarabgabe für sehr hohe Einkommen von 150 000 € aufwärts pro Monat aufgehoben werden soll, halte ich für einen notwendigen Beitrag zur sozialen Fairness.
Bei den Verkehrs- und Verbrauchssteuern wurden Lenkungseffekte auch mit dem Ziel gesetzt, zu Verhaltensänderungen im ökologischen und gesundheitlichen Bereich anzuregen. Das ist von einigen Vorrednern schon angesprochen worden, und auch, dass das Abgabenänderungsgesetz 2014 und die damit verbundenen Steuererhöhungen Bund, Ländern und Gemeinden bis 2018 Mehreinnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden € bringen werden.
Zum Thema Bankenabgabe möchte ich gerne ansprechen, dass die Anpassungen bei der Bankenabgabe einen weiteren Beitrag des Finanzsektors zur Krisenbewältigung und Budgetkonsolidierung liefern.
Erlauben Sie mir hier eine persönliche Anmerkung: Vertrauen von Kunden, nachhaltiges Vertrauen von Kunden kann man nicht kaufen, aber man kann es ganz schnell verlieren! Derzeit nimmt der Finanzsektor, der Finanzplatz Österreich auf lokaler,
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