BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 113

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Ähnlich verhält es sich bei der Alkoholsteuer, bei den Bränden. Gerade wir in der Steiermark haben sehr viele Qualitätsbrennereien, auch die werden unter die Räder kommen.

Für die Gesundheitspolitik wäre es am einfachsten, wir verbieten den Alkohol. Das hat man ja schon einmal probiert, nicht bei uns, jeder wird es wissen: USA, Prohibition. Wohin hat das geführt? – Das hat zum Aufblühen und eigentlich zum wirklichen Ent­stehen der Mafia beigetragen.

Das machen wir jetzt auch bei der Tabaksteuer. Wir wissen, dass seit Jahren der Konsum an Zigaretten in etwa konstant ist, aber die Lieferanten wechseln. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Die legalen Verkäufe gehen zurück, und mafiöse Organisationen machen bessere Geschäfte. Das ist der Lenkungseffekt. Es kommt noch hinzu, dass durch gefälschte Produkte dann auch die Gesundheit eher noch schlechter dasteht als vorher und die heimischen Trafikanten einen wesentlichen Teil ihrer Existenzgrundlage verlieren.

Also: Fadenscheinige Argumente werden hier gebracht, um Budgetlöcher zu stopfen. Dafür geben wir uns nicht her.

Deshalb darf ich auch noch einen Antrag einbringen (Nein-Rufe bei ÖVP und SPÖ), und zwar – ganz einfach, es ist nicht einmal namentliche Abstimmung verlangt (Bun­desrat Kneifel: Nicht notwendig!) – folgenden Einwendungsantrag:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend dieses Abga­benänderungsgesetz 2014 wird gemäß Art. 42 B-VG Einspruch erhoben.

*****

Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.46


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.46.56

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Abgabenänderungsgesetz versteht sich als Teil der Budgetkonsolidierung. Dass ein strukturelles Nulldefizit bis 2016 zu erreichen versucht wird, ist schon mehrfach angesprochen worden.

Auch wenn ich persönlich das Konsolidierungsziel und das Konsolidierungstempo in Zeiten schwacher Konjunkturentwicklung für zu ehrgeizig halte, stellen die EU-Vorgaben als Ergebnis mehrheitlich konservativer Wirtschaftspolitik ein Faktum dar, dem man sich als kleines Land kaum entziehen kann. Wenn man das Konsolidie­rungsziel umsetzt, sollte man es daher wachstums- und beschäftigungsfördernd tun. Dafür ist ein gut ausbalancierter Mix aus ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnah­men wichtig.

Meinem Verständnis nach ist das im Großen und Ganzen gelungen und das Paket gesamthaft zu bewerten. Naturgemäß sind wohl für alle von uns einzelne Punkte dieses Pakets so gestaltet, dass wir sie lieber nicht hätten. Aber es ist nun einmal so,


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