BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 124

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Meine Vorrednerin von den Grünen hat von Anlassgesetzgebung gesprochen. Ja, es gibt oft wichtige Anlässe, dass man etwas repariert, wenn es nicht passt. Und da hat man anscheinend bei der letzten Novelle die hochrangigen Straßen ausgenommen, um sozusagen keinen Konflikt zwischen altem Gesetz und neuer Gesetzgebung hervorzurufen, die hochrangigen Schienenbauvorhaben und Infrastrukturvorhaben im Bereich der Bahn hat man jedoch nicht hineingenommen. Das soll jetzt repariert wer­den, was meiner Meinung nach in Ordnung ist, denn Österreich hat sich verpflichtet, sozusagen den Verkehr auf die Schiene zu bringen, den öffentlichen Verkehr auszu­bauen. Dafür braucht es Infrastrukturmaßnahmen, und deren Umsetzung muss weitergehen.

Worum geht es eigentlich? Wie war die Rechtslage bis 31. Dezember 2013? – Die Verfahrensdauer war länger als jetzt, aber die Bauabwicklung konnte im Wesentlichen durchgehend – vielleicht mit ein wenig Verzögerung – erfolgen. Eine sofortige aufschiebende Wirkung hat es damals nicht gegeben.

Jetzt haben wir eine neue Gesetzeslage, seit 1. Jänner 2014. Die Verfahren sind zwar kürzer, bis zum Urteil des Höchstgerichts darf nicht gebaut werden, in der Bau­stellenabwicklung kann es sofort zu einer aufschiebenden Wirkung kommen. Was heißt das für Baustellen, die vor 2012 begonnen wurden?

Ich als Wiener Mandatar spreche natürlich auch vom Lainzer Tunnel. 1987 war das erste Mal die Rede davon, diesen Tunnel zu bauen, als ganz, ganz wichtige Verbin­dung von der Westbahn zur Südbahn, auch als Verbindung zur Ostbahn. Man hat 2012 schon den Transporttunnel für den Güterverkehr freigegeben, da fahren die Züge. Ende 2014 soll der Verkehr auch für den Personenverkehr freigegeben werden. Also das ist eine ganz, ganz wichtige Verbindung, wenn man in den Westen fährt. Eine hochattraktive Strecke soll freigegeben und die Fahrt soll beschleunigt werden.

Wenn man jetzt die negativen Auswirkungen des alten Gesetzes und die negativen Auswirkungen des neuen Gesetzes bei diesem Bahnvorhaben zusammenmixt, dann kann sich das nur potenzieren und die Einstellung der Baustelle und einen Stopp verursachen.

Was bedeutet das? – Wenn eine solch große Baustelle, die sozusagen seit 1987 bearbeitet wird, eingestellt wird, dann bedeutet das Millionenverluste, den Verlust von Millionen Euro an Steuergeldern, die von jedem einzelnen Steuerzahler mit aufge­bracht wurden. Wenn eine Baustelle steht, die Firmen stehen, Strafzahlungen zu leisten sind, die Arbeiter stehen, all das kostet ja. Andererseits wollen wir aber mit dieser Bahn schnell in den Westen fahren und daher diese Infrastrukturprojekte auch weiterbringen.

Natürlich kann man jetzt auf den Semmering-Basistunnel eingehen, aber das machen ohnehin andere, die polemisieren wollen, es geht aber auch um den Ausbau der Pottendorfer Linie, den Linzer Hauptbahnhof und die Tauernbahn, um Ausweich­bahnhöfe der Steirischen Ostbahn. Und bei der Straße – das weiß ich, da gibt es auch immer Kontraredner dazu und das ist sehr umstritten – würde es gehen um die S1, Lobautunnel, ein ganz wichtiges Projekt, die Außenringumfahrung von Wien. (Zwi­schenruf des Bundesrates Jenewein.) – Ja, ja.

Die Bezirke im Nordosten Wiens ersticken zum Teil im Verkehr, mit 200 000 Ein­pend­lern, Bezirksquerungen jeden Tag. Die Leute ziehen in den Speckgürtel, arbeiten in Wien, weil Wien eine soziale und wirtschaftlich gut geführte Stadt ist, weil Wien die Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Da wird hereingependelt, hinausgependelt, und die Bewohner, die dort leben, ersticken im Verkehr. Da braucht die FPÖ gar nicht zu lachen, denn eure Mandatare sagen auch immer, dass wir im Verkehr ersticken, und deshalb brauchen wir diese Infrastruktur.


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