BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 123

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Kosten der Umwelt, auf Kosten der Transparenz und auf Kosten der Bürgerbe­teiligung – dabei umfasst die Novelle, die in diesem Antrag vorgenommen wird, genau zwei Wörter, und zwar „oder 23b“. 

Das bedeutet, dass nach der Novelle letzten Jahres, in der wahrscheinlich versehent­lich nur den Straßen und nicht auch noch den Hochleistungsstrecken im Bahnverkehr Vorteile eingeräumt wurden, dieses Versehen jetzt korrigiert wird. Die aufschiebende Wirkung durch Beschwerden von Bürgerinitiativen und Anrainern wird aberkannt, und nur mehr im Einzelfall und mit einem hohen Argumentationsaufwand wird das auch künftig möglich sein.

Mit dieser Novelle kann ordentlichen Rechtsmitteln vor dem Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung zukommen, wenn das Verfahren bereits vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet worden ist und bis dahin kein ordentliches Rechtsmittel zulässig war.

Es ist das also eine Anlassgesetzgebung, die drei große UVP-Verfahren betrifft, nämlich den Semmering-Basistunnel, die Pottendorfer Linie und die Tauernbahn im Gasteinertal. Das bedeutet, dass in diesen drei Verfahren bereits gebaut werden darf, bevor Einwendungen bearbeitet werden – und das kann sich ja hinziehen.

Was würde wirklich passieren, wenn dann tatsächlich zugunsten von BürgerInnen entschieden wird? Werden dann 5 Kilometer Bahn, Hochleistungsstrecke – gebaut aus öffentlichen Geldern! –, wieder rückgebaut? – Wohl kaum. Wir alle wissen, dass das nicht passieren wird. Es sind dann also Tatsachen geschaffen worden, mit denen über die BürgerInnen drübergefahren wurde.

Was wurde dafür verabsäumt in dieser Novelle? – Seit zwei Jahren gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren des EuGH, in dem Österreich aufgefordert worden ist, die europäische UVP-Richtlinie umzusetzen und Nachbarn und Nachbarinnen im UVP-Feststellungsverfahren einzubinden. Die Europäische Kommission rügt dabei, dass einzelne NachbarInnen negative Feststellungsbescheide, also wenn die Behörde sagt, dass ein Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht, nicht vor einer unab­hängigen Instanz auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen können.

Im Sinne der Umsetzung der Aarhus-Konvention hätte diese vor zwei Jahren von der Europäischen Kommission bereits eingebrachte Rüge gerade hier mit umgesetzt werden können.

Ich weiß, es handelt sich hier um keine Regierungsvorlage, es ist ein ÖVP-Antrag, auf dem diese Novelle basiert, aber das dürfte man ja auch schon vorher gewusst haben. Die Rüge, die hier berücksichtigt hätte werden können, ist ja, wie erwähnt, schon zwei Jahre anhängig.

Wir wünschen uns, dass das bei der nächsten UVP-Novelle hoffentlich endlich berücksichtigt wird, und dann werden wir auch zustimmen können. Bei dieser Novelle können wir es nicht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)

20.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.22.49

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Lebensminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! UVP-Novelle – ich brauche es, glaube ich, nicht mehr zu erläutern, meine Vorredner haben bereits ausgeführt, worum es bei diesem Antrag geht. Ich möchte auf ein paar Punkte näher eingehen.

 


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