BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 62

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Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers im Bundeskanzleramt an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/14 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG, zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus,

EU-Arbeitsprogramm 2014; Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres an das österreichische Parlament, zugewiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Diese beiden Berichte bilden bereits Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 6 und 7 unter einem durchzuführen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall. Daher werden wir so vorgehen.

11.38.04Fristsetzungsantrag

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen einen Frist­set­zungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 195/A(E)-BR/2014 betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale eine Frist bis 15. Mai 2014 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend, werde ich diesen Frist­setzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Da weiters die Durchführung einer Debatte gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung über diesen Antrag beantragt wurde, lasse ich hierüber sogleich abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Durchführung einer Debatte über den Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

*****

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

 


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