BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 120

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Das Recht auf Löschung, auf Korrektur – auch Korrektur ist sehr wichtig, es kann nämlich über eine Person auch etwas Falsches im Internet stehen – und die Auskunft über die Weitergabe muss ein Kernanliegen für den Datenschutz sein, die Stärkung des Prinzips, dass man eine explizite Einwilligung zur Verarbeitung gibt.

Und, auch ganz wichtig: Wer die Nutzungsbedingungen auf Facebook, die ja ohnedies jede Woche verändert werden, oder die Nutzungsbedingungen auf Google liest, der blickt da nicht durch, außer er hat ein Jus-Studium abgeschlossen. Es braucht daher einheitliche klare Regelungen für alle diese Webseiten, sodass es für alle Userinnen und User sofort und leicht verständlich ist. Hier braucht es eine eigene ganz klare Regelung seitens der Europäischen Union. Das ist für die Privatsphäreneinstellungen für viele Webseiten ganz wesentlich und entscheidend.

Der Ausbau der Informationspflicht und der Transparenz, insbesondere auch im Hin­blick auf die erfolgte Art der Datenverarbeitung und allfällige Weitergabe an staatliche Einrichtungen, zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste, ist auch ein ganz wesentlicher Bestandteil. Das Verbot der Weitergabe an Drittstaaten ohne ausdrückliche Abkommen mit den entsprechenden Staaten ist auch ein ganz wesent­licher Punkt, ebenso auch der Schutz aller Informationen, die direkt oder indirekt einer Person zugeordnet werden oder dafür benutzt werden können, eine Person aus einer Menge von Menschen herauszufiltern – da kommen wir wieder zu diesem INDECT.

Wir brauchen auch hohe Strafen bei Verstößen, denn es nützt nichts, wenn die Milliarden damit verdienen und Strafen einfach so aus der Portokasse bezahlt werden können. Wir brauchen weiters strenge Zweckbindungen sowie die Umsetzung der Konzepte Privacy by Design und Privacy by Default, ebenso die Einführung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, abhängig vom Ausmaß der Datenverarbei­tung. Da wird es auch Hilfe für KleinunternehmerInnen – da schaue ich ganz bewusst Sie an – geben müssen, das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, denn auch Klein­unternehmer müssen sich natürlich an den Datenschutz halten. Wichtig ist weiters die einheitliche Rechtsdurchsetzung durch die Einführung einer europäischen Daten­schutzaufsicht, welcher Kompetenzen auch in Streitfällen bei der grenzüberschreiten­den Rechtsdurchsetzung mit Hilfe der lokalen Datenschutzbehörden als One-Stop-Shop zukommen sollen.

Das sind aus unserer Sicht die wesentlichsten Punkte, die wir brauchen. Ich gebe das einmal mit; Sie verhandeln mit in dem ganzen Bereich.

Ich bedanke mich einmal für diesen Bericht, und weitere Themen, die auch in dem Bericht stehen, werden von meiner Kollegin Reiter noch im Detail besprochen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schödinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.34.34

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen im Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Zunächst noch ein Wort zur FPÖ: „Freigeistig“ hat in Österreich mit „freiheitlich“ nichts zu tun. (Bundesrat Herbert: Warum nicht?)

Zum Arbeitsprogramm der Kommission 2014: Ich habe mir drei Punkte herausgeholt, und ich denke, dass zu dem Punkt „Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ nur einige kurze Worte zur niederländischen Initiative erwähnt werden sollten, die im November 2013 vorgestellt wurde und die auch vonseiten der österreichischen Regierung im Großen und Ganzen unterstützt wird.

 


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