BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 32

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in den nächsten Wochen zu treffen haben. Wichtig ist, dass wir hier dieses Angebot auch nutzen wollen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke. Die Fragestunde ist beendet.

10.41.08Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2746/AB bis 2760/AB

beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

sowie eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend den Aufenthalt eines Mitglie­des der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sit­zung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

(Liste der Anfragebeantwortungen: siehe S. 6)

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrah­mengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (52 und 137/NR der Beilagen)

*****

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bun­desregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:

 


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