BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 36

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Zu Tagesordnungspunkt 1: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des National­rates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikge­setz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenan­spruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsord­nung, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Schei­demünzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlas­sungs- und Aufenthaltsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das BFA-Verfahrens­gesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Akkreditierungsgesetz 2012, das KMU-Förderungsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Fa­milienlastenausgleichsgesetz 1967, das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz, das Um­weltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (Budgetbegleit­gesetz 2014).

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in der Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2 und bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Techno­logie genehmigt wird.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ebenfalls in der Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3 und bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grund­erwerbsteuergesetz 1987 geändert wird.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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