BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 45

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Bereich der Pharmaindustrie mit den großen Fusionen geschieht. Viele Krebserkran­kungen werden zu chronischen Erkrankungen mit einem unglaublichen Finanzbedarf. Es gibt Fälle, wo die Versorgung einzelner Kranker einen Millionenbetrag im Jahr kos­tet. Da stellen sich ganz neue und dramatische ethische Fragen, Fragen der Finanzier­barkeit, auch der Gerechtigkeit in der Versorgung im ganzen Staat.

Das sind, denke ich, riesige Herausforderungen, die über Zahnspangen und ihre Fi­nanzierung einfach weit hinausgehen. Es ist doch ehrlicherweise so: Bei der Finanzie­rung des Gesundheitssystems kennt sich keiner mehr aus, auch führende Budgetex­perten wie Bernhard Felderer sagen, sie kennen sich da eigentlich auch nicht mehr aus. Und gleichzeitig haben wir ein System vor uns, dass an einem Wust an Kontrolle und Verwaltung zu ersticken droht.

Denken wir nur an die administrative Überlastung in den Gesundheitsberufen, seien es Ärzte, seien es Pflegekräfte in den Spitälern! Trotzdem gibt es so einfache Dinge wie ein Register betreffend Krankenhauskeime in österreichischen Krankenanstalten oder eine Meldepflicht betreffend Infektionen nicht, obwohl 100 000 Österreicher betroffen sind, oder eine Leistungstransparenz der Krankenanstalten bezüglich ihrer Behand­lungserfolge und der Zahl der Diagnosen  alles, was es als Grundlage für die Ent­scheidung der Finanzierung bräuchte.

Zentraler Knackpunkt in diesem Bereich ist die Komplexität der Finanzströme, der Ver­antwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Meine Wunschvorstellung wäre es, dass es dem Bundesrat, diesem Gremium hier, gelingt, vermittelnd, verbin­dend und klärend einzugreifen. So etwas geht natürlich über die Absegnung des Krankenkassen-Strukturfondsgesetzes, die wir hier vornehmen, weit hinaus, wäre aber unserer Meinung nach dringendst geboten.

Noch ein Wort zur Grunderwerbsteuer: Wir halten diese sogenannte Reparatur  das ist auch wieder sehr bezeichnend: wie erhalten wir möglichst alles beim Alten, durch ei­ne Reparatur oder durch eine Veränderung  für einen Murks. Es ist doch nur schwer zu erklären, warum da ein derartiger Zeitdruck entstanden ist. November 2012 hat der Verfassungsgerichtshof, nicht gerade wahnsinnig überraschend, die Grunderwerbsteu­er teilweise gekippt. Die Frist zur Reparatur war bis Mai 2014, also eineinhalb Jahre. Und wieder wurde etwas produziert, was namhafte Verfassungsexperten wie Doralt und Öhlinger und auch die Arbeiterkammer für verfassungswidrig halten, weil beim Ein­heitswert angesetzt wird.

Eine korrekte Neubewertung der Einheitswerte sollte doch eigentlich den derzeitigen Verkehrswerten entsprechen, und man müsste dann eben die Steuern neu definieren und sich überlegen, was man wirklich steuern will und wie. Das bedeutet, bei der Über­tragung von Immobilien, Grundstücken in Richtung einer entsprechenden Erbschafts­steuer zu gehen, mit entsprechenden Freigrenzen für die Kleinerben – das Gleiche für Betriebe –, wäre eine logische, transparente Lösung und auch sehr viel gerechter und klarer als das, was derzeit gemacht wird natürlich auch mit einer entsprechenden Ab­sicherung der Einnahmen der Gemeinden, wo das einen wichtigen Teil darstellt. Also da von einer Reparatur zu sprechen, das ist etwas überzogen.

Ich spare mir jetzt Ausführungen zum sozialrechtlichen Teil, weil ich es einfach für un­glaublich knausrig halte, bei Menschen, die in Pflegeteilzeit arbeiten und offensichtlich aus schwierigen Verhältnissen kommen, um Pensionsversicherungen zu feilschen und eine deutliche Verschlechterung zum Beispiel für NotstandshilfebezieherInnen zu errei­chen, zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung. Das – in Anbetracht der riesigen Probleme in diesem Bereich – fällt für mich unter eine Form der Kosmetik, die wir für nicht akzeptabel halten.

Wir lehnen dieses Budgetbegleitgesetz, auch wenig überraschend vermutlich, in Anbe­tracht der Tatsache ab, dass sich in den hier abzusegnenden Gesetzen auch nichts


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