Bereich der Pharmaindustrie mit den großen Fusionen geschieht. Viele Krebserkrankungen werden zu chronischen Erkrankungen mit einem unglaublichen Finanzbedarf. Es gibt Fälle, wo die Versorgung einzelner Kranker einen Millionenbetrag im Jahr kostet. Da stellen sich ganz neue und dramatische ethische Fragen, Fragen der Finanzierbarkeit, auch der Gerechtigkeit in der Versorgung im ganzen Staat.
Das sind, denke ich, riesige Herausforderungen, die über Zahnspangen und ihre Finanzierung einfach weit hinausgehen. Es ist doch ehrlicherweise so: Bei der Finanzierung des Gesundheitssystems kennt sich keiner mehr aus, auch führende Budgetexperten wie Bernhard Felderer sagen, sie kennen sich da eigentlich auch nicht mehr aus. Und gleichzeitig haben wir ein System vor uns, dass an einem Wust an Kontrolle und Verwaltung zu ersticken droht.
Denken wir nur an die administrative Überlastung in den Gesundheitsberufen, seien es Ärzte, seien es Pflegekräfte in den Spitälern! Trotzdem gibt es so einfache Dinge wie ein Register betreffend Krankenhauskeime in österreichischen Krankenanstalten oder eine Meldepflicht betreffend Infektionen nicht, obwohl 100 000 Österreicher betroffen sind, oder eine Leistungstransparenz der Krankenanstalten bezüglich ihrer Behandlungserfolge und der Zahl der Diagnosen – alles, was es als Grundlage für die Entscheidung der Finanzierung bräuchte.
Zentraler Knackpunkt in diesem Bereich ist die Komplexität der Finanzströme, der Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Meine Wunschvorstellung wäre es, dass es dem Bundesrat, diesem Gremium hier, gelingt, vermittelnd, verbindend und klärend einzugreifen. So etwas geht natürlich über die Absegnung des Krankenkassen-Strukturfondsgesetzes, die wir hier vornehmen, weit hinaus, wäre aber unserer Meinung nach dringendst geboten.
Noch ein Wort zur Grunderwerbsteuer: Wir halten diese sogenannte Reparatur – das ist auch wieder sehr bezeichnend: wie erhalten wir möglichst alles beim Alten, durch eine Reparatur oder durch eine Veränderung – für einen Murks. Es ist doch nur schwer zu erklären, warum da ein derartiger Zeitdruck entstanden ist. November 2012 hat der Verfassungsgerichtshof, nicht gerade wahnsinnig überraschend, die Grunderwerbsteuer teilweise gekippt. Die Frist zur Reparatur war bis Mai 2014, also eineinhalb Jahre. Und wieder wurde etwas produziert, was namhafte Verfassungsexperten wie Doralt und Öhlinger und auch die Arbeiterkammer für verfassungswidrig halten, weil beim Einheitswert angesetzt wird.
Eine korrekte Neubewertung der Einheitswerte sollte doch eigentlich den derzeitigen Verkehrswerten entsprechen, und man müsste dann eben die Steuern neu definieren und sich überlegen, was man wirklich steuern will und wie. Das bedeutet, bei der Übertragung von Immobilien, Grundstücken in Richtung einer entsprechenden Erbschaftssteuer zu gehen, mit entsprechenden Freigrenzen für die Kleinerben – das Gleiche für Betriebe –, wäre eine logische, transparente Lösung und auch sehr viel gerechter und klarer als das, was derzeit gemacht wird – natürlich auch mit einer entsprechenden Absicherung der Einnahmen der Gemeinden, wo das einen wichtigen Teil darstellt. Also da von einer Reparatur zu sprechen, das ist etwas überzogen.
Ich spare mir jetzt Ausführungen zum sozialrechtlichen Teil, weil ich es einfach für unglaublich knausrig halte, bei Menschen, die in Pflegeteilzeit arbeiten und offensichtlich aus schwierigen Verhältnissen kommen, um Pensionsversicherungen zu feilschen und eine deutliche Verschlechterung zum Beispiel für NotstandshilfebezieherInnen zu erreichen, zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung. Das – in Anbetracht der riesigen Probleme in diesem Bereich – fällt für mich unter eine Form der Kosmetik, die wir für nicht akzeptabel halten.
Wir lehnen dieses Budgetbegleitgesetz, auch wenig überraschend vermutlich, in Anbetracht der Tatsache ab, dass sich in den hier abzusegnenden Gesetzen auch nichts
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