BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 54

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Wir wissen, dass die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe auch Kosten verur­sacht, aber ich glaube, im Sinne der Menschen, die das wirklich benötigen, ist das ein­fach notwendig. (Präsident Lampel übernimmt wieder den Vorsitz.)

Eine weitere Neuerung bei der Familienbeihilfe ist, dass die Familienbeihilfe – das wird vielleicht die jungen Menschen interessieren – auch während eines Freiwilligen Sozial­jahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres, während des Gedenkdienstes, während des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland oder während des Europäischen Freiwil­ligendienstes bis zum 24. Lebensjahr bezogen werden kann, was ja vorher nicht der Fall war.

Natürlich haben wir noch viel zu tun, und wir dürfen nicht aufhören, weiterzudenken und vorauszudenken. Hinsichtlich der Auszahlung der Familienbeihilfe ist es zurzeit lei­der noch immer so, dass diese immer an die Eltern erfolgt, auch wenn die Kinder schon volljährig sind. Da sind wirklich Änderungen notwendig, sodass die Familienbei­hilfe auch direkt an die Kinder ausbezahlt werden kann, wenn diese volljährig sind.

Ein Antrag, der bereits im Nationalrat behandelt wurde, betrifft die Waisenpension für behinderte Menschen. Wenn Menschen mit Behinderung versuchen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, das aber scheitert, soll die Waisenpension beziehungs­weise die erhöhte Familienbeihilfe trotzdem weiter ausbezahlt werden. Mir wäre es sehr recht, wenn dieser Antrag auch weiterhin so behandelt wird, dass Menschen mit Behinderungen keine Schlechterstellung haben.

Der Ausbau der Kinderbetreuung muss forciert werden. Auch die Familienberatungs­stellen wurden im Budget so berücksichtigt, dass es in diesem Bereich keine Kürzun­gen gibt, aber es ist so, dass die Arbeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die eigentlich Präventivarbeit ist, in den Familienberatungsstellen von den Stunden her sehr, sehr gering bemessen ist. Ich kann das nur von meinem Bundesland, dem Bur­genland, sagen: Da sind es zwei Stunden in der Woche. Wenn jedoch wirklich Prä­ventivarbeit geleistet werden soll, wäre das auszubauen, und es wäre daher wün­schenswert, dass das beim nächsten Budget berücksichtigt wird.

Die SozialarbeiterInnen bekommen zurzeit brutto 35 € in der Stunde. Ich denke, man müsste bei den Familienberatungsstellen ein bisschen mehr auf die Entlohnung, die Ausstattung oder auch die Öffnungszeiten achten und beim nächsten Mal vielleicht ein bisschen mehr investieren.

Ich möchte auch noch einmal auf die Wichtigkeit des Ausbaus der Kinderbetreuungs­einrichtungen hinweisen. Am Anfang hatten wir für die Kinderbetreuungseinrichtungen 400 Millionen € zur Verfügung, dann waren es 350 Millionen €, und schlussendlich sind wir jetzt bei 305 Millionen €, weil 45 Millionen € in ein anderes Ministerium gekommen sind. Ich denke mir, dass man das Budget für den Ausbau der Kinderbetreuungsein­richtungen, auch wenn es jetzt mit 305 Millionen € um 95 Millionen € weniger sind als zunächst vorgesehen, vorher mit den Ländern absprechen hätte sollen und diese 45 Millionen € nicht einfach weggeben hätte sollen.

Jetzt zum Schluss ist im Bereich Kinderbetreuung auch noch herausgekommen, dass die Öffnungszeiten gekürzt werden sollen.

Ich möchte dazu eine Aussage von Michael Spindelegger, Finanzminister und ÖVP-Chef, vorlesen: „Oft stehen Eltern vor dem Problem, dass sie zwar einen Kinderbetreu­ungsplatz haben, aber die Öffnungszeiten zu kurz sind und man die Betreuung nicht mit seinem Beruf verbinden kann.“

Ich finde, das ist eine sehr richtige und wichtige Aussage, und daher wäre es sehr gut, wenn die Öffnungszeiten nicht von 47 auf 45 Wochen gekürzt würden, wenn schon das Geld für die Länder gekürzt wurde.

 


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